Glaubensbrüder und Leidensgenossen

Zuerst erschienen auf HaySociety   (11.05.2012)

 

Am 06.05.2012 hat Armenien sein neues Parlament gewählt. Nach dem vorläufigem Ergebnis erhielt die Republikanische Partei des amtierenden Präsidenten Serge Sarkisian etwa 44 % der Stimmen und kann damit erstmals alleine regieren. Westliche Beobachter lobten einen offenen Wahlkampf unter Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, bemängelten aber Wahlmanipulationen. Verglichen mit den Ausschreitungen 2008, die acht Tote und zahlreiche Verhaftungen zur Folge hatten, war dies ein großer Fortschritt. Man sollte aber, sich an das Sprichwort mit dem einäugigen König unter Blinden erinnernd, nicht mit allzu großer Freude auf die Nachbarn im Südkaukasus herabschauen. Wenigstens der Form halber bleibt zu hoffen, dass man sich in Zukunft höhere Ziele setzt und die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt.

Fehler wie diese etwa:

Die Nationalversammlung der Republik Armenien hat Mitte März 2012 einen Gesetzesentwurf zur Verurteilung des Völkermordes an den Assyrern, Pontiern, Hellenen und anderen Völkern des Osmanischen Reiches, abgelehnt. Nur 17 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, während die Mitglieder der Regierungskoalition sich der Stimme enthielten.

 

Mitglieder der regierenden, konservativen Partei, Hayastani Hanrapetakan Kusaktsutyun (HHK) nannten die Initiative sinnlos und stellten fest, dass Armenien den Genozid an den Völkern des Osmanischen Reiches als Ganzes bereits zusammen mit dem Völkermord an den Armeniern verurteile. Der im Dezember vergangenen Jahres zum Vizesprecher des Parlamentes gewählte Eduard Sharmazanov (HHK), ein Armenier mit griechischen Wurzeln, äußerte Unverständnis für den eingebrachten Gesetzesentwurf. Er wies darauf hin, dass in der Zeit von 1915 – 1920 an den christlichen Völkern des Osmanischen Reiches ein Völkermord begangen wurde. Auch wenn andere Völker ebenso Opfer zu beklagen hätten, so nähme die internationale Staatengemeinschaft die Ereignisse als „Völkermord an den Armeniern“, quasi stellvertretend für die Opfer der anderen christlichen Gemeinschaften, wahr. Dementsprechend seien die Ereignisse in Tateinheit vom Staat Armenien bereits anerkannt worden und der Entwurf sei als nutzloser Formalismus zu qualifizieren.

Parlamentspräsident Samvel Nikoyan (HHK) verteidigte die Ablehnung des Gesetzesentwurfes mit dem Hinweis, dass die weltweit mächtigsten Staaten vor einer solch verurteilenden Entscheidung regelmäßig den eigenen nationalen Interessen den Vorrang geben würden und auch Armenien sich hier lediglich dieses Rechtes bediene.

Stepan Safaryan, Fraktionschef der oppositionellen Zharangutyun, einer liberalen Partei der Mitte, die den Gesetzesentwurf verfasste, war ebenso erstaunt wie empört über die Entscheidung. Es sei bestürzend und vor allem nicht nachvollziehbar, dass eine Nation von Überlebenden eines Völkermordes den Völkermord an einem anderen Volk nicht anerkenne.

Armen Martirosyan (Zharangutyun) betonte energisch, dass genau diese mächtigen Länder, von denen Nikoyan spreche, selbst keinen Völkermord erlebt hätten und sich aufgrund dessen diese Großzügigkeit erlaubten.

Ein weiteres Mitglied der oppositionellen Zharangutyun, Zaruhi Postaniyan, erklärte, sie habe den Eindruck, die regierende HHK stünde offensichtlich unter türkischem Einfluss, da sie deren Gebaren nachahme. Sie bedauerte, dass die aktuelle armenische Nationalversammlung sich der Politik des Nachfolgers des Osmanischen Reiches annehme und Ergebnisse wie die armenisch-türkischen Protokolle, und aktuell die Verweigerung der Verurteilung des Völkermordes an den nicht-armenischen Christen, zur Schau trage. Ein solches Verhalten sei, so Zaruhi Postaniyan, nicht angemessen für das armenische Volk.

Man debattierte über die 2008 unterzeichneten Protokolle zur armenisch-türkischen Versöhnung. Während die Opposition sich wiederholt für die Aufhebung der Vereinbarungen aussprach, betonte Parlamentspräsident Samvel Nikoyan, dass man an den Protokollen festhalten werde. Sie seien Ausdruck des Respekts für die Bemühungen der internationalen Partner, die maßgeblich zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien beitrügen.

Geht man davon aus, dass Armenien als souveräner Staat freiwillig die o.g. Versöhnungsverträge unterzeichnet hat, muss betont werden, dass das Interesse der von Armenien respektierten „internationalen Gemeinschaft“ sich ausschließlich auf energiepolitische Gesichtspunkte beschränkt und ihre Bemühungen dort ihren Ursprung haben. Es geht den Amerikanern und den Europäern um die Befreiung aus russischen Abhängigkeiten durch den Hoffnungsträger namens Nabucco-Pipelines, die Gas quer durch die Türkei befördern sollen.

Es ist offensichtlich: Armenien kann nichts Entsprechendes bieten und ist aufgrund seiner schwierigen geopolitischen Lage abhängig vom Wohlwollen seiner internationalen Partner. Es ist ein Leichtes, die Souveränität des armenisches Staates zu übergehen und durch Ausübung von Druck parlamentarische Entscheidungen in gewünschte Bahnen zu lenken. Einzig Russland ist hier bereit, sich schützend vor den christlichen Staat im Kaukasus zu stellen.

Und dennoch: Selbst wenn man vor diesem Hintergrund die Genozid-Entscheidung der Republik Armenien entschuldigt, wird man nicht drum herum kommen, die Scham auslösende Begründung der ablehnenden Entscheidung zu verurteilen.

Armenien hat zugegebenermaßen selbst genug eigene außenpolitische, existentielle Herausforderungen zu meistern. Die Tatsache, dass es zu wenige Straßenverbindungen zu den Nachbarstaaten gibt, behindert den Transport von Waren erheblich. Hinzu kommt eine Energieblockade. All dies behindert die Weiterentwicklung des Staates ebenso wie den Aufstieg der armenischen Wirtschaftskräfte. Probleme „der Anderen“ können an diesem Punkt nicht besonders erwünscht sein. Strenggenommen sind – auf politischer Ebene – nicht einmal die Bemühungen der armenischen Diaspora zur Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern erwünscht. Sie werden mit Blick auf die wirtschaftliche Zukunft des Staates von nicht wenigen als weiterer Stolperstein wahrgenommen. Es gibt selbstverständlich größere innenpolitische Hürden, die den Alltag der verarmten Bevölkerung erschweren, etwa die auf bestimmte Wirtschaftszweige spezialisierten „Mafia-Systeme“, die Korruption, Arbeitslosigkeit etc.

Das von den Parlamentariern angeführte nationale Eigeninteresse, mächtige Drittstaaten zwecks eigener Abhängigkeiten nicht zu verärgern, reicht hier nicht als Legitimation. Die moralische Verpflichtung obliegt Armenien als demokratischer, sich den Menschenrechten verschreibender Staat dennoch ebenso wie allen anderen Staaten, die sich den selben Grundsätzen verschrieben haben.

Eine besondere Verpflichtung ergibt sich sodann als Leidensgenosse der betreffenden Ereignisse. Armenier sollten um die Bedeutung einer offiziellen Anerkennung als Genozid wissen. Sie müssten wissen, dass jedes einzelne Opfer, vertreten von seinen Nachkommen, die Anerkennung seiner Leidensgeschichte ersehnt.

Der Einwand des republikanischen Eduard Sharmazanov, alle anderen christlichen Opfer des Völkermordes bereits durch Anerkennung an den Armeniern einheitlich bzw. zusammenfassend bereits anerkannt zu haben, wird dem Anspruch der nicht-armenischen Opfer nicht gerecht. Zudem ist er, mit Blick auf die Opferzahlen, schlichtweg unrichtig. Während im Osmanischen Reich etwa 1,5 Mio. Armenier getötet wurden, sind etwa 500-750.000 Assyrer und Aramäer sowie noch eine halbe Million Pontier umgebracht worden. In der internationalen Debatte um die Anerkennung des „armenischen“ Genozides geht man nicht von einer Gesamtsumme von über 2,5 Mio. Opfern aus. Letztendlich wird mit dieser Argumentation die Identität der Opfer übergangen. Es mag zynisch erscheinen, doch genau hier betreibt Eduard Sharmazanov post mortem das, was Atatürk den christlichen Überlebenden des osmanischen Völkermordes aufbürdete: er raubte ihnen mit der Türkisierung ihre Souveränität.

Die Entscheidung missachtet darüber hinaus nicht nur die moralische Verpflichtung des armenischen Staates, in dieser Angelegenheit respektvoll mit Glaubensbrüdern und Leidensgenossen umzugehen. Unheilvoll ist die Entscheidung auch mit Blick auf ausschließlich armenische Belange und dient diesen – trotz Fokus des Parlamentes auf Eigeninteressen – nicht. Vielmehr noch läuft sie ihnen zuwider. Mit der Nichtanerkennung des Völkermordes an Assyrern, Aramäern und Pontiern schießt der armenische Staat gleich zwei sträfliche Eigentore.

Zum einen bietet die Begründung mit nationalen Interessen sämtlichen Staaten, die sich mit der Anerkennung des Armenier-Genozides – etwa den USA oder Israel – eine Entschuldigung, wenn nicht gar eine Rechtfertigung für die Ablehnung der entsprechenden, vor allem von der armenischen Diaspora lang ersehnten, Resolutionen. Die gleiche Rechtfertigung bietet die Armenische Republik fatalerweise auch der Türkei, den Nachkommen der osmanischen Täter. Auch sie haben nationale Interessen, aufgrund derer sie den Völkermord an den Armeniern (und nicht nur an ihnen!) leugnen. Es geht ihnen um den guten Ruf mit Blick auf die Vergangenheit des Landes, also um die sog. „Weiße Weste“ und die nationale Ehre, das in der türkischen Mentalität bedeutendste Gut. Ein guter Ruf dient dem regionalen wie globalen Ansehen und damit der Machterweiterung und dem Wohlstand. Nicht zuletzt geht es um die Wahrnehmung religiöser Interessen, denn nach Ministerpräsident Erdogan „können“ die Moslems keinen Völkermord begehen.

Zum anderen untergräbt die Republik Armenien ihre Glaubwürdigkeit und die der armenischen Diaspora. Damit torpediert sie die intensiven Bemühungen der armenischen Diaspora zur internationalen Verurteilung durch Anerkennung als Völkermord im Sinne der UN-Konvention. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem, der Entscheidung zugrundeliegenden Völkermord, um jenen handelt, der sich zur selben Zeit und an den selben Orten des Verbrechens ereignete.

Während die Türkei und die in Europa bzw. Amerika lebenden Türken vereint Gelder in Millionenhöhe in die propagandistische Leugnungsindustrie investieren, um ihre Deutungshoheit über die Geschichte zu präsentieren, zieht die Republik Armenien an dem einen Ende des Fadens, während die Diaspora an dem anderen Ende zieht. Das Debakel ist vorprogrammiert.

Solidarität

24.04.2012

Heute gedenken Armenier ihrer 1,5 Mio Toten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, diejenigen, die keine Bezugspunkte zu Armenien oder zu in Deutschland lebenden Armeniern haben, anzusprechen und sie zu bitten, dennoch für einen kleinen Moment innezuhalten und zu vergegenwärtigen, was dies auch für uns hier in Deutschland bedeutet. Mit der Absicht ein ganzes Volk zu vernichten wurden vor 97 Jahren 1,5 Mio Armenier und je eine halbe Mio Aramäer und Pontier unter staatlicher Organisation massakriert, getötet und in die Wüste ohne Wasser und Brot geschickt. Bis heute wird ihr Leid geleugnet. Auch in Deutschland wird von türkischen Vereinigungen und Verbänden aktive Leugnungspropaganda betrieben. Wir, wir Deutsche, dürfen das nicht dulden, nicht zulassen. Denn die Leugnung, Verharmlosung und Rechtfertigung ist nicht nur der krönende Abschluss des Völkermordes, sondern einer liberalen Demokratie nicht würdig. Wir, die wir uns politisch engagieren, gerade auch unter integrationspolitschen Gesichtpunkten, sollten die Verbindung von Integrationsverweigerung und Nationalismus erkennen. Der Umgang von in Deutschland lebenden Menschen mit türkischem Migrationshintergrund mit dem Völkermord und ihrer eigenen Geschichte zeigt, wie tief nationalistische Mentalitäten in vielen unserer türkischen Nachbarn verwurzelt sind, weil die Konfrontation als persönlicher Angriff und nicht als aus der Menschenwürde resultierende Pflicht zur Verurteilung, empfunden wird.

Von langer Hand vorbereitet: Die Gefährdung der Armenier durch wohlüberlegte Volksverhetzung

Scheinbar hatten, besonders in den letzten Tagen, sehr viele Türken nichts anderes zu tun, als gegen Armenier zu hetzen und sie zur Jagd freizugeben. Deutsche Journalisten, Regierungs- und Parlamentsmitglieder beteiligten sich an der Hetzkampagne.

Am 26.02.2012 versammelten sich Pantürken in Baku und in 58 Städten der Türkei sowie in einigen europäischen Städten, um der Massaker von Chodschali, einer Kleinstadt in Berg-Karabach vor 20 Jahren zu gedenken. Wer nun erwartet, dass die Menschen still und in Trauer mit einer Kerze in der Hand friedlich an das Leid der Verstorbenen erinnerten, wird enttäuscht.

Schon die Plakate zu der Veranstaltung, mit denen die türkischen Straßen, Plätze und öffentlichen Verkehrsmittel, zugepflastert waren, forderten auf, sich gegen die „armenischen Lüge“ zu erheben.  Schwarzweiße Portraitbilder verwiesen auf den Tod von 63 unschuldigen Kindern und verleumdeten damit Armenier pauschal zu Kindermördern. Parolen wie „Nie wieder Völkermord in Hocali“ untermauerten die den Christen angedichtete Ausrottungsabsicht.

weiterzulesen auf:

http://hay-society.de/kolumnen/jaklin-chatschadorian/232-von-langer-hand-vorbereitet-die-gefaehrdung-der-armenier-durch-wohlueberlegte-volksverhetzung.html

Offener Brief zum “Berg-Karabach” – Positionspapier der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

http://aga-online.org/news/detail.php?locale=de&newsId=495

Wissenschaftler der Freien Universität Berlin sowie der Universität Leipzig kommentieren kritisch das Positionspapier der Arbeitsgurppe Außenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Berg-Karabach-Konflikt und damit die bedenkliche, weil einseitig von energiepolitischen Bedürfnissen geprägte Haltung der Regierungspartei. Sie fordern dringend, diese Positionen zu überdenken.

http://aga-online.org/news/attachments/Offener-Brief_CDU-PP_Karabach-Konflikt.pdf   deutsch

bac namak a armenisch

 

 

44 Dinge, die Armenier in Deutschland nicht verstehen können


  1. Warum Deutschland den Völkermord an den Armeniern, Aramäern und Pontiern trotz aller in eigenen Archiven befindlichen Nachweise, die für eine der UN-Völkermord-Konvention entsprechenden Verurteilung erforderlich sind, nicht anerkennt.

  2. Warum Frau Bundeskanzlerin Merkel, trotz erfolgter Einladung 2010, nicht endlich Armenien besucht und einen Kranz an der Völkermord-Gedenkstätte Zizernakaberd niederlegt.

  3. Warum das „ob“, trotz international anerkannter Beweise für die Vernichtungsabsicht eines ganzen Volkes, diskutiert wird – meistens ohne tiefgreifende Kenntnis der Redner zu dem Thema.

  4. Warum ihnen das Erinnern an den Völkermord an ihren Vorfahren als „unversöhnlich“ vorwurfsvoll vorgehalten wird.

  5. Warum man ihnen vorwirft,  die Bemühungen der Diaspora und das Gedenken an den Völkermord sei ihnen “lediglich zum Zwecke der eigenen Identitätswahrung” wichtig.

  6. Warum man in den Nachrichten mehr über die Reaktionen des Herrn Erdogan auf den französischen Gesetzesentwurf zur Ahndung der Genozid-Leugnung hört/liest, als über den Völkermord als Grundursache für eine solche Gesetzgebung.

  7. Warum man in den Nachrichten mehr über die Reaktionen des Herrn Erdogan auf den französischen Gesetzesentwurf zur Ahndung der Genozid-Leugnung hört/liest, als über das in Europa systematisch betriebene, durch den türkischen Staat finanzierte „Leugnungsgewerbe“.
  1. Warum der Tod des Berliner Eisbären Knut mehr Menschen bewegt, als der Tod von 1,5 Mio Menschen.

  2. Warum man im Land der Denker Kritik mit Rassismus verwechselt.

  3. Warum man das rassistische Element der systematischen Leugnung in einer liberalen Demokratie erklären und beweisen muss.

  4. Warum Holocaust-Leugnung Empörung auslöst, Genozid-Leugnung hingegen demokratisch ausgehalten werden muss.

  5. Warum die deutsche Geschichte 1933 – 1945 eine internationale Angelegenheit der Alliierten war, die türkische Geschichte um 1915 aber eine binationale sein soll.

  6. Warum Wladimir Putin öffentlich getadelt wird, nicht jedoch Recep Tayyip Erdogan.

  7. Warum Mahmud Ahmadinedschad geächtet wird, nicht jedoch Recep Tayyip Erdogan.

  8. Warum die Situation der Menschenrechte in Russland und China ein Thema der deutschen Politik ist, nicht jedoch die menschenrechtliche Situation der Christen in der Türkei oder im alten, neuen Ägypten, vielleicht auch, in einem neuen Syrien.

  9. Warum man in Deutschland der acht durch deutsche Nationalisten ermordeten türkischen Opfer gedenkt, nicht jedoch der 1,5 Mio durch jungtürkische Nationalisten ermordeten armenischen Opfer.

  10. Warum man in den deutschen Nachrichten nichts über die rassistischen Demonstrationen in der Türkei hört, aber alles über einige wenige friedliche.

  11. Warum die Bundesregierung davon ausgeht, die türkische Zivilgesellschaft hätte sich westlichen Grundsätzen entsprechend geändert.

  12. Warum Armenier in Gesprächen mit Deutschen so oft hören, man sage dieses oder jenes nur, weil man Armenier sei – ganz so, als ob Armenier das Wort bar jeder Fakten und nur aufgrund eines gepflegten Grolls ergriffen.

  13. Warum Deutschland nicht so unerschrocken ist wie die Schweiz.

  1. Warum die CDU-CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Berg-Karabach Positionspapier glaubt, die Türkei könnte beim Konflikt um die Region Karabach „konstruktive“ Hilfe bieten.

  2. Warum die Medien über das Massaker in Chodschalu schreiben, nicht aber über das in Sumgait.

  3. Warum der Diktator Mahmud Ahmadinedschad weniger sympathisch sein soll als Ilham Alijev.

  4. Warum Deutschland die Unabhängigkeit des Kosovo, nicht aber Berg-Karabachs anerkennt.

  5. Warum manch Deutscher meint, dass Armenier angesichts der (meist/mindestens) drei Sprachen, die sie von Haus aus sprechen, eine Identitätskrise haben sollten.

  6. Warum man glaubt, gut deutsch zu sprechen, sei eine besondere Leistung.

  7. Warum man glaubt, dass jemand der gutes Deutsch spricht, nicht nur in seinen Überzeugungen demokratisch, sondern ein Philanthrop sein muss, der die deutsche Lebensweise gut heißt.

  8. Warum man glaubt, Erfolg im Beruf schließe eine nationalistische Gesinnung bei Migranten aus.

  1. Warum Bildung ein Beleg für liberale Auffassungen oder Kritikfähigkeit sein soll.

  2. Warum Gebetshäuser der Integration dienlich sein sollen.

  3. Warum Integration mit einer Abkehr von eigenen, identitätsbestimmenden Werten und Überzeugungen gleichgesetzt wird.

  4. Warum die Landesverfassungschutzämter die Grauen Wölfe nur beobachten.

  5. Warum Thilo Sarrazin`s Äußerungen rassistisch sein sollen, nicht jedoch der in Deutschland gelebte Nationalismus sehr vieler Türken.

  6. Warum Ausländerfeindlichkeit rassistisch, Deutschenfeindlichkeit hingegen ein soziales Problem aufgrund andauernder Benachteiligung ein soll.

  7. Warum man deutschen Nationalisten die gefühlte Benachteiligung abspricht, und türkischen Nationalisten die gefühlte Benachteiligung bestätigt.

  1. Warum man glaubt, Rockmusik könne eine rassistische Gesinnung rauswaschen.

  2. Warum man glaubt, ein „Dialog der Kulturen“, könne sich auf die Grundeinstellungen einer Person auswirken.

  3. Warum eine Migranten-Quote Leistung und Qualifikation ersetzen soll.

  4. Warum man Larmoyanz mit Benachteiligung gleichsetzt.

  5. Warum Stars und Sternchen fremde Wurzeln haben, einfache Menschen nur einen politisch besetzten “Migrationshintergrund”.

  6. Warum Armenier von ein und der selben Person im Dezember gefragt werden, ob sie Weihnachten feiern, und einige Monate später, warum sie kein Ramadan halten.

  7. Warum die drei Gewalten des Staates dem eigenen Glauben so wenig, dem Glauben der anderen so viel Wert beimessen.

  8. Warum man Beate Klarsfeld das Bundesverdienstkreuz verweigert, während man Faruk Sen ein solches gewährt.

  9. Warum Joachim Gauck allein mit Blick auf seine Eigenschaft als „Christ“ oder „Pastor“ soviel Widerstand zuteil wird.

Ruprecht Polenz auf Facebook – Ein Ausschnitt

Ruprecht Polenz, CDU-Bundestagsabgeordneter für Münster und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages

gab auf seiner Facebook-Seite vor einigen Tagen bekannt, dass er die Entscheidung des französischen Verfassungsgerichts

- die Verwerfung des Gesetzes über die Strafbarkeit der Leugnung des Genozids an Armeniern im Osmanischen Reich -

für eine “kluge”  Entscheidung halte. Dieser Satz eröffnete die Bühne für eine faktenresistende Völkermord-Leugnung nicht weniger Teilnehmer. Einige wenige Male meldete sich auch Herr Polenz zu Wort. Seine Ansichten sind m.E. als bedenklich einzustufen. Hier ein Auszug aus dem Thread:

Es ist Zeit für eine internationale Ächtung

Unter dem Eindruck des Holocaust nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Gesetzesentwurf für eine Völkermord-Konvention des Juristen Raphael Lemkin, selbst Überlebender des Holocausts, einstimmig an.

Mit dieser Übereinkunft ächtet die Staatengemeinschaft das Verbrechen von Nationalstaaten gegen Minderheiten und ethnische, religiöse, rassische und nationale Gruppen. Sie fordert die Unterzeichnerstaaten auf, als Genozid einzustufende Verbrechen als solche zu bezeichnen, zu ächten, zu verurteilen und zu ahnden. Die entsprechende Unterordnung des Holocausts ist zu recht weit mehr als nur internationaler Konsens. In Umsetzung dieser völkerrechtlichen Vorgabe hat auch Deutschland diese Verbrechen als Völkermord bezeichnet und die Leugnung geahndet. Frankreich und die Schweiz auch.

Während jedoch Sinn und Zweck der Konvention in Deutschland im Wege einer teleologischen Reduktion zu einem Holocaust-Gesetz geschmälert wurden, sind diese letzten beiden Staaten in Anwendung der Konvention weitergegangen. Sie haben die Angriffe, Massaker und Deportationen der Armenier im Osmanischen Reich als Völkermord bezeichnet. Die Schweiz hat die Leugnung des Völkermordes unter Strafe gestellt. Frankreich ist auf dem besten Weg dahin. 1

Die Schweizer zögern nicht mit der Anwendung des § 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. 2 Seit 2007 wurden die Verurteilungen von Dogu Perincek und Yusuf Halacoglu, Ethem Kayali, Ali Mercan und Hasan Kemahli erzielt. Dies zeigt den Stellenwert der Menschenwürde in einem der liberalsten Demokratien Europas.

Hingegen drängt sich in Deutschland, mit Blick auf die Bundestagsdrucksache 3 der Verdacht auf, dass Art. 1 GG und die Würde des Menschen lediglich als taubstummer Papiertiger wahrgenommen werden.

Türkischer Europaminister: Anerkennungsleistung mit niederträchtiger Macho-Tat

Derzeit wird in der Schweiz weiteres Ermittlungsverfahren angestrengt. Der Tatverdacht richtet sich gegen Egemen Bagis. Der türkische Europaminister hat während eines Musik-Konzertes im Kongresshaus Zürich den Völkermord ausdrücklich geleugnet und die Schweizer Behörden aufgefordert, ihn zu verhaften.

Die offizielle Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ist rechtlich von einer negativen Bewertung der dem Tatverdächtigen möglicherweise zustehenden Immunität abhängig. Dieses völkergewohnheitsrechtliche Sonderrecht schützt Staatsoberhäupter im Ausland gänzlich vor gerichtlicher Verfolgung, damit sie ihr Amt uneingeschränkt ausüben können. Auch Regierungschefs und Außenminister können sich bei Auslandsreisen auf die Immunität berufen.

Für andere Mitglieder einer ausländischen Regierung, also etwa für den Europaminister, gilt dieses Privileg unter Umständen bei deren Amtshandlungen. Egemen Bagis besuchte, dem Vernehmen nach, das Musik-Konzert als Privatperson. Dem Internet und Konzertplakaten sind schließlich keine Meldungen und auch keine Ankündigungen als special guest zu entnehmen. Soweit keine anderweitige Aussage des türkischen Staates, der Sängerin oder der Konzertveranstalter vorliegt, darf man davon ausgehen. Die legere Kleidung des Ministers während der Tatausführung spricht hier ebenfalls für den privaten Charakter seiner Anwesenheit. Hiernach dürfte ihm die Immunität abzusprechen sein.

Viel wichtiger als die Natur seines Besuches ist jedoch die Tatsache, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und ähnliche Delikte von der Immunitätsregelung ausgenommen sind.

An dieser Stelle ist zu fragen, wie ein Völkermord „in praxi“ aussieht und ob die Leugnung eines solchen einer Berufung auf Immunität ebenfalls entgegensteht.

Ein Völkermord besteht typischerweise aus drei sich bedingenden Abschnitten. Der Bevölkerung kommt in jeder Phase eine entscheidende Bedeutung zu.

1. Die Vorbereitung der Tötungshandlungen

Den Auftakt eines Genozides bildet zunächst die Bestimmung einer Ethnie, welche sich in mindestens einem wesentlichen Merkmal von der eigenen Gruppe unterscheidet. Um die sog. (meist inneren) „Feinde“ ausmachen zu können, werden traditionelle Kleiderordnungen oder Markierungen, wie etwa der Gelbe Ring für Juden im Mittelalter, dem der Judenstern des Nationalsozialismus folgte oder der blaue Gürtel für Christen, 807 unter dem abbasidischen Herrscher Kalif Harun al-Rashid, verpflichtend. Sodann erfolgt eine Verknüpfung der allgemeinen stereotypen und stigmatisierenden Vorstellungen mit den Auserwählten. Durch die negative Etikettierung kommt es zur Ab- und Ausgrenzung. Die Einteilung in „Wir“ und „Sie“ in Verbindung mit den unerwünschten Eigenschaften dienen als Rechtfertigung für konkrete Diskriminierungen, die ihren ersten Höhepunkt in der Entmenschlichung und Entrechtung findet.

2. Die Durchführung der Tötungen durch die Masse

Die Verfemung führt zu Wut und Hass. Die Hemmschwelle zur Anwendung exzessiver Gewalt sinkt. Dies gilt für Befehlsempfänger ebenso wie für die zivile Bevölkerung. Sie gipfelt in der staatlich organisierten Massenvernichtung. Die bereits geschmiedeten Pläne werden ausgearbeitet, um ihre Effektivität zu steigern. Das Vorhaben wird unter Mitwirkung der aufgehetzten Bevölkerung realisiert. Todeslisten und Häusermarkierungen werden pedantisch abgearbeitet. Ausrottungszentren wie die Konzentrationslager in Deutschland und die Deportationzentren dienen einer schnellen Vorgehensweise.

3. Die Nachbereitung der Verbrechen

Die Nachbereitung der Tötungshandlungen ist zwingender Bestandteil der Vernichtung. Sie dient der eigenen Schadloshaltung. Ansehen und Ruf sollen einer Verurteilung und Ächtung entgegengehalten werden. Es geht um die Beseitigung der belastenden Beweise, um der sich anschließenden Leugnung einen festen Boden geben zu können. Es geht aber auch um die moralische Aufrechterhaltung der aktionsorientierten Massen. Schuldgefühle behindern den Fortschritt und nehmen damit dem Genozid seinen Sinn.

Die Täter verstecken die Toten unter der Erde, ohne besondere Kennzeichnung als Grab. Sie werfen mit Beil und Messer behandelte Torsi in die Flüsse – in der Hoffnung, durch die reinigende Kraft des Wassers werde der Strom schnell genug an Farbe verlieren. Sie verfälschen Opferzahlen und staatseigene Dokumente. Belastende Beweise werden vernichtet. Sie verleumden fremde Beobachter und sprechen den Wert ihrer Berichterstattungen ab. Sie pervertieren die Verbrechen zur Verteidigungsmaßnahme (ähnlich Otto Ernst Remer von der SRP im Nachkriegsdeutschland). Diejenigen, die zum Eingeständnis, zur Aufarbeitung und zur Wiedergutmachung aufrufen, werden zu Staatsfeinden erklärt. Es werden die alten ideologischen Verschwörungstheorien bemüht. An ehemaligen Tatorten lebende Bürger werden noch Jahrzehnte später in Zusammenhang mit ihren Äußerungen zu den Verbrechen vor Gerichte gezerrt. Wieder dient die Stigmatisierung der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Attentate aus der Mitte der aufgestachelten Bevölkerung und unter Federführung der politische Elite werden zu Einzelfällen heruntergespielt (etwa die Ermordung des armenischen Journalisten Hrant Dink). Die mangelhafte juristische Aufarbeitung belegt den Unwillen zur Aufklärung. Die Verurteilung einiger Täter hat lediglich einen Sinn, nämlich die Versiegelung eines öffentlich nicht zu vertretenen Vorfalles.

Selbst die Souveränität anderer Staaten wird nicht respektiert. Regelungen, die Tat und Täter verurteilen, werden mit den schäbigsten Mitteln bekämpft. Man dringt in fremde Computersysteme ein, um die Webseite der Initiatoren widerrechtlich zu manipulieren. Man droht ihren Familien mit Mord. Man betritt den Boden eines fremden Staates, um vorsätzlich gegen dessen Gesetze zu verstoßen. Man fordert aufmüpfig zur Verhaftung auf, entzieht sich dieser jedoch durch rechtzeitige Abreise – so jedenfalls der tatverdächtige Europaminister.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Die Leugnung eines Völkermordes ist damit die letzte Stufe eines Genozids und kann sich über sehr viele Jahrzehnte erstrecken. Dem Ermittlungsverfahren gegen den türkischen Europaminister steht das Verfolgungshindernis der Immunität nicht entgegen.

Es bleibt weiter festzuhalten, dass der Sachverhalt, also die eindeutige Wortwahl des Europaministers, unstrittig ist. Die in der Türkei einige Tage später gegenüber Journalisten geäußerte Bestätigung nebst Wiederholungsandrohung ist zudem als Geständnis zu werten.

Weltgewandter Täter und familiäre Verstrickung

Während wir gespannt auf Anklage und Verurteilung warten, möchte ich mit Blick auf die Tat auf folgende, nennen wir es Merkwürdigkeiten, hinweisen.

Egemen Bagis, der weltgewandte Hoffnungsträger der in der Türkei regierenden AKP ist 55 Jahre nach dem Genozid in Bingöl geboren und in der Region aufgewachsen. Bereits dieses Faktum lässt folgende Behauptung zu: Egemen Bagis ist schon zu Kinderzeiten mit der Leidensgeschichte der Armenier in Berührung gekommen.

Bingöl liegt westlich vom Van-See. Bereits im Altertum war das heutige Bingöl zunächst Teil des urartäischen Reiches, dann Teil des damaligen Großarmeniens und hieß, vermutlich bis zur Türkisierung der Ortsnamen unter Atatürk, Dschapaghtschur. 4 Armenier gelten daher als autochtones (einheimisches) Volk dieses Gebietes.

1915 befand sich in Dschapaghtschur ein Deportations-Zwischenlager. In und um Bingöl sind die an den Armeniern verübten Verbrechen allgemein bekannt. Die Fakten rund um die Verbrechen wurden und werden unter vorgehaltener Hand weitererzählt. Durchaus: Sie werden nicht als Völkermord bewertet. Aber die juristische Bewertung der Fakten sei an dieser Stelle hintangestellt. Die Ältesten erzählen ihren Enkeln von den siegreichen Tagen und der Vertreibung der Feinde durch ehrenwerte Jungtürken wie Talat, Enver und Cemal.

Es gibt aber auch Erzählungen ohne Ausschmückung, meist von kurdischer Seite: nackte Tatsachen, schmerzhafte Erinnerungen, blutige Zeiten. Heute besteht die Bevölkerung der Stadt Bingöl zu einem nicht unerheblichen Teil aus Kurden. Seit der Gründung der Republik richten sich die Kampfhandlungen türkischer Soldaten gegen diese Bevölkerungsgruppe.

Nur 75 km westlich von der Geburtsstadt des Europaministers liegt das armenische Palou. Hier lebten einst knapp 15.800 Armenier und es wurde ein Deportations-Kontrollzentrum errichtet. 144 km östlich von der Geburtsstadt der Europaministers liegt Mus. Es lebten hier 75.623 Armenier. Auch hier wurden Armenier zusammengetrieben, abgeschlachtet oder erschossen. Die anderen wurden über das dortige Deportations-Kontrollzentrum verschickt.

Bagis’ Familie stammt aus dem 284 km entfernten Siirt, einer Stadt, in der sein Vater in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts als Bürgermeister wirkte. Siirt, das einstmalige Seghert, war eine Stadt im altertümlichen Großarmenien und entwickelte sich zum Zentrum des östlichen Christentums. 1915 lebten dort 4.437 Armenier. Auch hier gab es ein die Deportationen organisierendes Kontrollzentrum.

Egemen Bagis, türkischer Minister und Sohn eines Bürgermeisters, kann nicht glaubhaft machen, von überlieferten Zeugenaussagen, trotz einer Kindheit im äußersten Osten der Türkei, nichts gehört zu haben.

Gehen wir weiter.

Der türkische Europaminister hat in New York studiert, lebte 17 Jahre in den Vereinigten Staaten. Seine Karriere und die akzentfreien Englischkenntnisse mögen eine gewisse Integration in die westliche Welt belegen. Dass Patriotismus seine Grenzen finden muss, Faschismus nicht gutzuheißen ist, die Menschenwürde auch von Nicht-Türken zu beachten ist, scheint er dennoch nicht verstanden zu haben. Dass man, trotz aller politischen Differenzen, die Souveränität eines Staates achtet, scheint ihn genauso wenig zu interessieren.

In der türkischen Presse wird vermutet, dass es sich bei der Provokation des Ministers um eine besondere Strategie handelt. Er wolle den Fall, und damit die Schweiz, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Sollte dies der Fall sein, so kann sein Verhalten aus mindestens drei verschiedenen Gründen dennoch nicht gebilligt werden:

1. Eine solche Strategie würde die Unkenntnis der Europäischen Menschenrechtskonvention offenbaren. Es gäbe schließlich eine mildere, zeitsparende Alternative, ohne rassistische Provokation, um die schweizerische Regelung vor den EMRG zu bringen: Die Staatenbeschwerde, in Form einer abstrakten Normenkontrolle.

2. Diese Vorgehensweise wäre zudem, angesichts der soeben beschriebenen milderen Alternative, populistisch und zeugte von kaltblütiger Unanständigkeit. Man könnte meinen, jede laut ausgesprochene Leugnung solle im eigenen Land Stärke und Mut demonstrieren, zeigen, dass man sich gegen die Vorwürfe wehrt.

3. Die schweizerische Norm würde damit mit viel Tamtam beklagt, um dann das aus europäischer Sicht absehbare Ergebnis, ebenfalls lautstark zu beklagen. Eine Verurteilung des Ministers und ein „Freispruch“ der Schweiz würden im Landesinnern unverhohlen zur erfolgreichen Demaskierung europäischer Staaten erklärt. Solche Schiedssprüche würden, aus Sicht der offiziellen Türkei, die so oft bestrittene Opfereigenschaft doch endlich belegen, zukünftigen Drohungen und Trotzreaktionen eine vermeintliche Basis geben.

Wohlfeile europäische Wertegemeinschaft

Als letztes möchte ich eingehen auf die einzige (!) europäisch-deutsche Reaktion auf diese Aufmüpfigkeit. Allein die Tatsache, dass kein europäischer Staatsmann sich hierzu äußert, zeigt die Schwäche der EU. Als Mitglied des Europarates darf der politischen Elite Deutschlands der Angriff auf französische Gesetzesvorhaben und auf schweizerische Rechtsnormen nicht gleichgültig sein. Zumal hier die faktische Aushebelung der UN-Konvention betrieben wird.

Der Umstand, dass derzeit alle mit den Finanzen beschäftigt sind, entlastet nicht. Schließlich fand Frau Merkel auch Zeit für eine positive Beurteilung der Leistungen und Nichtleistungen unseres, derzeit unverschuldet stark beanspruchten Bundespräsidenten. 5 Während Herr Westerwelle großzügig finanzielle Zusagen für die Errichtung und Unterstützung einer arabischen Demokratie verteilt. Und um den Zufluss der Gelder zu legitimieren, setzt er die CDU mit der Muslimbrüderschaft in Ägypten gleich. Die Verteidigung der Schweiz, der liberalsten Demokratie Europas, kommt dem Analysten religiöser Parteien jedoch nicht ansatzweise in den Sinn.

Stattdessen redet die SPD. Die SPD, die Sarrazin einen Rassisten nennt, schweigt auch jetzt nicht. Wo verletzt wird, da doktert sie gern. Sie quacksalbert gar äußerst dilettantisch, und merkt es nicht einmal. In der BRD prangert sie als Freund so manch eines grauen Wolfes 6 das vermeintlich rassistische Denken des deutschen Bankers an. Auf europäischer Ebene erinnert der neugewählte Präsident des EU-Parlamentes, Martin Schulz, an die Bedeutung der Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Er gibt sich als Hüter der Menschenrechte mit praktischer Erfahrung, und merkt nicht einmal, dass er, erhobenen Fingers, für die Erlaubnis zu „unabhängigen Untersuchungen“ plädierend, selbst den Völkermord anzweifelt und damit leugnet. Seine Wortwahl erlaubt nicht die Verteidigung über den Weg einer lediglich diplomatischen Sprache. Fakten sind anzuerkennen, nicht zu untersuchen und nicht zu diskutieren.

Aber nicht nur das. Der SPD-Mann präsentiert offenkundig Unwissenheit über die Vergangenheit der Institution, der er vorsitzt. Von der EU ist der Völkermord bereits als solcher anerkannt. Das Europäische Parlament hat 1987 und 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den heutigen türkischen Staat zu einer Voraussetzung des EU-Beitritts der Türkei erklärt. 2002, in einer weiteren Beschlussfassung, wurde die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt. Mit der Einstufung als Völkermord per Resolution sind die Geschehnisse Teil des „acquis communautaire“, also des gemeinschaftlichen Besitzstandes, welcher für nachkommende Beitrittskandidaten verbindlich ist.

Die EU hat die Chance, den Europaminister und die Türkei, auf die Grundwerte Europas zu verpflichten, verpasst. Parlamentspräsident Schulz hätte betonen müssen, dass die Anerkennung Beitrittsbedingung ist; dass die Türkei sich danach richten muss; dass unbelehrbare Aufmüpfigkeit in Form von „Verhafte mich doch!“ nicht zum Erfolg führen wird. Er hätte das von Egemen Bagis Gesagte aber auch die offizielle Haltung der Türkei, als rassistisch und einer liberalen Demokratie unwürdig entlarven und ächten können. Es war seine Aufgabe deutlich auf die Provokation zu antworten. Er ist an dieser Aufgabe kläglich gescheitert. Dabei hat p.e. Henryk M. Broder schon Ende 2004 eine solche Aussage, einfach und klar vorformuliert: „Hört mit dem Leugnen des Genozids an den Armeniern auf, bittet die Armenier um Vergebung, sagt: Wir waren es!“7

Es ist an der Zeit, solches menschenverachtende Verhalten zu ächten. Genozidleugner wie Bagis, Erdogan und viele andere aus der türkischen Polit-Elite sollten sich keine Hassreden, keine Geschichtsleugnung auf europäischem Boden erlauben dürfen. Der Unterschied zu Geschichtsrevisionisten ist bei diesen Staatsmännern nicht auszumachen. Nur durch eine internationale Ächtung dieser Agitationen hat die Türkei und ihre Zivilgesellschaft eine Chance, ihre eigene Geschichte zu begreifen und zu einer würdigen Identität zu finden. Anti-Rassismus-Gesetze nach französischem oder schweizerischem Vorbild sind unabdingbares Instrument zur Bekämpfung menschenverachtender Auswüchse und auch in Deutschland dringend erforderlich.


Fußnoten

1)   Der Senat hat sich für den Gesetzesentwurf entschieden. Die Gegner haben nun die Überprüfung durch das Verfassungsgericht beantragt. Die Chancen sehen gut aus. [zurück]
2)   http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a261bis.html [zurück]
3)   BT-Drs. 17/687 vom 10.02.2010, http://www.aga-online.org/news/attachments/AA_Kleine_Anfrage_Linksfraktion.pdf [zurück]
4)   Die Stadt ist umgeben von Bergen und Gletschern. Der armenische Name Dschapaghtschur ist mit  breitschweifiges / diffuses Wasser zu übersetzen. [zurück]
5)   Christain Wulff ist mittlerweile als Bundespräsident zurückgetreten. [zurück]
6)   http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.graue-woelfe-auftritt-bei-extremisten-bringt-spd-in-erklaerungszwang.d9ff17eb-9a15-42dd-a605-d629598ff6d5.html und http://www.hay-society.de/haysociety/haysociety-archiv/170-christlich-alevitische-freundeskreis-der-cdu-warnt-spd-vor-kontakt-zu-qgrauen-woelfeq-.html  [zurück]
7)   http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,333315,00.html [zurück]

 

DIESER ARTIKEL IST ZUERST ERSCHIENEN AUF :       

http://hay-society.de 

 

Wenn Denker reden – Slavoj Žižek

Ohne den Völkermord an den Armeniern wäre die Welt in der Türkei um ein Thema ärmer. Rechtsextreme Grauwölfe und Linkskemalisten hätten ein Feindbild weniger, die Rolle des beleidigten Imperalismus-Opfers wäre wieder zu besetzen. Die humanistische Linke in der Türkei hätte nur Kurden und staatskritische Journalisten des Landes abzuarbeiten. Es gebe weniger Möglichkeiten, sich außerhalb der Türkei zu Großveranstaltungen wie vor einigen Tagen in Paris zu vereinigen, um die Größe der Nation zu präsentieren. Die neuste Erfindung türkischer IT-Spezialisten, das Computerspiel „Schlag-den-Sarkozy“, existierte nicht, etc. pp.

Jetzt bietet die Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich sogar Philosophen eine Bühne zur Selbstinszenierung….

weiterzulesen in meiner neuen Kolumne auf Hay Society …..

 

Jürgen Gottschlich und die auf die Wahrheit bestehenden Heuchler

Gestern hat der französische Senat einem Gesetz zugestimmt, dass die Leugnung von in Frankreich anerkannten Völkermorden mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. einer Geldstrafe bis zu 45.000€ ahndet. Die Armenische Diaspora freut sich. Die Armenische Regierung auch.

Jürgen Gottschlich von der TAZ.de nicht. Er ist, wahrscheinlich der einzige auf Gottes Erde, der diesen Sieg zum Rückschlag erklärt. Nicht einmal der türkische Staat sieht hier einen Rückschlag. Nein, die Türkei tobt. Ein Affront. Eine Beleidigung. Ein Massaker an der Meinungsfreiheit. Aber kein Rückschlag.

Schauen wir uns seine Argumentation noch einmal genauer an.

Jürgen Gottschlich bezweifelt den Nutzen dieses Gesetzes. Auf den Aspekt der Wahrheit allein zu bestehen, zeuge nicht nur von einer politischen Naivität, sondern belege vor allem Heuchelei.

ALLE ARMENIER bestehen auf die Wahrheit in dieser Angelegenheit und das Gesetz nützt ihnen ebenso wie allen anderen Opfern eines Völkermordes und deren Nachkommen. Hier einer ganzen Bevölkerungsgruppe Naivität und Heuchelei zu unterstellen, ist unfassbar. Es ist pietätlos. Bestenfalls ist es politisches Unverständnis in einer besonderen Vollkommenheit.

Das Gesetz schützt die Armenier als Nachkommen der Opfer. Es unterbindet die systematische Leugnung eines bestehenden Sachverhaltes. Eine Gewaltverbrechens. Ja, es geht um die Wahrheit und ihre systematische Leugnung auf europäischem Boden durch türkische Nationalisten.

Nun, fragen wir doch einfach anders: Wem schadet die Leugnung? Lassen wir den Teil mit der Beleidigung aus. Vergessen wir die Pietät. Bleibt niemand übrig? Schön wäre es. Die Leugnung schadet uns persönlich. Uns Europäer. Uns Demokraten. Die europäische Erinnerungs- und Gedenkkultur ist ein hohes Gut. Es zeugt von der Fähigkeit mit kritischen Gegebenheiten umgehen zu können. Es schützt vor nationalistischem Hochmut. Diese Kultur mahnt vor Wiederholung, ahndet die Gutheissung von Verbrechen in ihrer grausamsten Form. Ergo: Dieses Gesetz nutzt unserer gesellschaftlichen Weiterentwicklung.

Gottschlich stellt eigentlich die falsche Frage. Fragen sollte man: Was bedeutet Leugnen? Wem nutzt die Leugnung? Worin liegt ihre Motivation?

In dem ich den Völkermord als solchen leugne, behaupte ich, auch in Vertretung für meine Großväter, nichts Schändliches getan zu haben. Ich lüge. Ich bestreite die Tathandlungen als solche, ich rechtfertige sie oder ich entschuldige sie.

Ich tue dies mit einer bestimmten Absicht. Ich präsentiere eine makellose Entwicklung meines Daseins bis hin zum Ist-Zustand. Ich vermeide den Kniefall in Form einer Entschuldigung, denn dieser verletzt meinen Stolz. Ich entziehe mich einer internationalen Ächtung. Ich entziehe mich der Ahndung in Form von Wiedergutmachung, Schadenersatz oder Abtretung von Boden. Ich bewahre die Reinheit meiner Weste. Ich bewahre mir meinen guten Ruf und erkläre mich als Teil der Achse des Guten. Und ich steigere meinen Wert als Handelspartner. Ich erkläre mich einer Regionalmacht würdig. Ein guter Leumund ist in Politik und Wirtschaft Geld wert.

Zudem geht es mir nicht nur um die Achtung der anderen, sondern auch um meine eigene Selbstachtung. Meine Ehre. Mein Fahne als wesentliches Merkmal meiner Ehre.

Herr Gottschlich meint, es nutze vorwiegend, wenn nicht gar ausschliesslich, Sarkozy, der gerne eine weitere Amtszeit als Präsident wirken wolle. Das vage ich zu bezweifeln. Die Umfragen zeigen, dass Francois Hollande bei den Umfragen nicht unerheblich vorne liegt. Nicht einmal Sarkozy selbst glaubt an einen Sieg, spricht von einer zu erwartenden Niederlage. Er weiss, dass die Zahl von 500.000 wahlberechtigten Franzosen armenischer Herkunft, gar nicht so bedeutend ist. Frankreich hat knapp 65 Mio. Einwohner, davon sind ca. 44,5 Mio bei der letzten Präsidentschaftswahl wahlberechtigt gewesen. Nehmen wir an die 500.000 Armenier würden alle einstimmig Sarkozy und seine Partei wählen, ausschliesslich wegen seines Engagements für dieses Strafgesetz. Wir wären bei einem Stimmenanteil von sage und schreibe 1,12 %. Angesichts der allgemeinen Unzufriedenheit der Franzosen mit ihrem jetzigen Präsidenten, ist das Plus von 1,12% nicht wirklich gewinnbringend.

Eine Verständigung mit der Türkei hat, rein wirtschaftlich gesehen, ihre positiven wie negativen Seiten. Nehmen wir auch hier, in Übereinstimmung mit Herrn Gottschlich an, dass Armenien die Versöhnung dringend bräuchte, etwa um den Handel zwischen beiden Staaten zu fördern.

Eine Versöhnung außerhalb der Wirtschaft ist nicht von Bedeutung. Lassen wir wieder Menschlichkeit und Friedensabsichten außer acht. Es reicht, dass beide Staaten sich nicht mit Waffen bekriegen. Angesichts der heroisierenden Liebe zum Staatsgründer in der Türkei, welche aufgrund ihrer nationalistischen Ausmaße europäischen Grundsätzen widerspricht, ist es abwegig, der Türkei einen ehrlichen Willen zur Freundschaft zu unterstellen. Der Konflikt um Berg-Karabach unterstützt diesen Unwillen ebenfalls.

Schließlich ist die Frage rund um den Völkermord eines Kompromisses unfähig. Dies gilt für beide Seiten. Die Offenheit in der türkischen Zivilgesellschaft geht nicht über das Maß einer sog. Großen Katastrophe hinaus. Alle bedauern die Toten. Keiner spricht von Völkermord.

Die armenische Diaspora setzt sich seit Jahrzehnten für die internationale Anerkennung des Genozids ein. Welche wirtschaftlichen Vorteile für den Staat Armenien eine Normalisierung der türkisch-armenischen Verhältnisse auch bringen würde, der Staat Armenien kann und würde sich nicht erlauben, diese Bemühungen mit der Versöhnung unter Ausklammerung des Völkermordfrage zunichte zu machen. Darüber hinaus wird das Land Armenien entscheidend von den Armeniern in der Diaspora unterstützt. Es wäre unverantwortlich, die vorhandene Unterstützung für eine vage, zukünftige aufs Spiel zu setzen.

Jürgen Gottschlich sorgt sich jedoch am meisten um „ diejenigen Türken, die seit Jahren in der Türkei gegen das Verbot angehen, mit dem das Reden über den Völkermord im Land der Täter belegt ist“. Gerade für sie sei die Strafbewährung der Leugnung am schlimmsten. Gut, übergehen wir auch hier die in der Türkei lebenden Armenier und schauen uns seine Begründung für diese Misere der liberalen Türken an.

Gottschlich überträgt an dieser Stelle die Kritik an dem Art.301 des türkischen Strafgesetzbuches (Denk- und Diskussionsverbote) auf die Strafbarkeit der Leugnung des Genozids. Es gaukelt dem Leser vor, es ginge um zwei Seiten einer einzigen Medaille. Doch er verzerrt. Ob nun bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt. Eine bewusste Vorspiegelung falscher Tatsachen zeugt ebenso von mangelnder journalistischer Qualität wie eine unbewusste.

Das französische Gesetz lässt sich in keinster Weise mit dem türkischen Art.301 vergleichen. In Frankreich wird die Leugnung einer international als erwiesen anerkannten, schmerzhaften, Tatsache verboten. Dies zeugt von Menschenrecht und Pietät und der Fähigkeit kritische Vergangenheit als solche anzuerkennen.

In der Türkei hingegen wird die Leugnung von Wahrheiten zum Schutz der vermeintlich weissen Weste des Osmanischen Reiches und der Türkei vorgeschrieben und die Gesellschaft entsprechend indoktriniert. Wahrheiten über den Völkermord, Fragen zu den sog. Befreiungskriegen, durch welche türkischer Boden von christlichen, überwiegend griechischen Menschen gesäubert wurde, Antworten zu den September – Progromen 1955, sind in der Türkei strafbewährt. Dies ist ein typisches Merkmal einer Staatsform, die geprägt ist von ideologischer, nationalistischer Mentalität.

Wenn Jürgen Gottschlich sich gegen dieses Gesetz ausspricht, weil es keinem nutze, müsste in letzter Konsequenz für die Aufhebung des §130StGB sein. Auch hier könnte man sich fragen, wem die Strafbewährung der Holocaust-Leugnung nutzt. Die Antworten dürften jedoch eigentlich jedem klar sein.

Das französische Gesetz symbolisiert, ebenso wie unser § 130 StGB, das Grundverständnis unserer Demokratie, der Achtung von Menschenleben und Menschenwürde. Es steht für die Verachtung von Nationalismus, Rassismus, Faschismus. Es schützt vor rassistischen Übergriffen in Frankreich durch Abschreckung. Dort wo die präventive Abschreckung versagt, wird in einer Nachbetrachtung Sühne gefordert. Diese Sühne wiederum kann abschreckende Wirkung entfalten.

Gottschlich befürchtet zu guter Letzt die fortschreitende Entfremdung zwischen der Türkei und Europa. Seine Begründung zeugt von Blindheit. Die Entfremdung zwischen der Türkei und Europa hat nicht ihre Ursache in einem Anti-Rassismus-Gesetz des europäischen Staates, sondern in der vom türkischen Staat praktizierten Form der Demokratie; in der Beschneidung der Meinungsfreiheit, in der Diskriminierung der Christen, in der Nähe zu Ahmadinedschad und Omar Al-Bashir.

Einziger Lichtblick dieses Artikels sind die Leser-Kommentare.

Türken vor den Toren Paris

Die Osmanen scheiterten vor den Toren Wiens 1529 und 1683. Ihre Enkel standen im März 2006 vor den Toren Berlins. Sie demonstrierten mit mehr als 2000 Teilnehmern für eine Neubewertung der Geschehnisse in den Jahren um 1915. Sie erinnerten an den Tod von Talat Pascha, dem Innenminister des osmanischen Reiches, dem neben Enver und Cemal Pascha die Hauptverantwortung an dem Völkermord zukommt. Am 15. März 1921 wurde Talat Pasha von Soghomon Tehlirian, einem Armenier, der schwer verletzt den genozidalen Übergriffen entkam, auf der Hardenbergstrasse in Berlin-Charlottenburg erschossen und in der sich anschliessenden Verhandlung trotz Geständnis freigesprochen. Talat Pascha gilt in der Türkei als Nationalheld. Die Berliner Demonstration wurde seinerzeit als Kulturfest beworben.

In Deutschland hatten die Demonstranten mehr Glück als ihre Vorfahren. Die Bundesrepublik hatte den Völkermord 2005 weder anerkannt noch explizit geleugnet. In der BT-Drucksache 15/5689 wurden die Massaker und Vertreibungen bedauert, der Begriff des Völkermordes wurde jedoch vermieden. 2010 folgte die BT/Drs. 17/687, die einen weiteren Schritt zurückging als die ihr vorangegangene Resolution. Man lobte die Offenheit zu dem Thema in der Zivilgesellschaft und äußerte sich wohlwollend über türkische Demokratie- und Reformprozesse. Fragen und Antworten der Resolution schienen aus zwei verschiedenen Drehbüchern zu stammen. Völkermord? Wieso Völkermord?

Hierzu der offene Brief der Assembly of Armenians of Europe und die zu bedauernde Antwort des Bundestages.

Nun ist Frankreich an der Reihe. Wie bei allen Staaten, die bislang den Völkermord als solchen anerkannt haben, wurden die türkischen Botschafter aufsehenerregend abgezogen und nur einige Wochen später wortlos wieder entsandt. Die türkische Bevölkerung ist da einige Dezibel lauter.

Schon am 21.12.2011 gab es in Berlin Proteste vor der französischen Botschaft. Der Vertreter des „Vereins zum Gedankengut Atatürks in Berlin“ Niyazi Öncel, bezeichnete das Vorhaben als Einschränkung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit.

Gestern waren die türkischen Nachrichten noch mit den Demonstrationen in Istanbul beschäftigt. Wir sind alle Hrant Dink. Wir sind alle Armenier. Keiner rief „Der Völkermord ist anzuerkennen“. Die fortschrittliche Zivilgesellschaft.

Heute versammelten sich schätzungsweise 30 – 40.000 türkische „Europäer“ aus allen vier Ecken des Abendlandes in der Stadt, in der Liberté, Égalité, Fraternité als grundlegende Werte und Ideen der AUFKLÄRUNG ausgerufen wurde.

Yarentürkhaber titelt mit „Türkentag in Paris“. 526 voll besetzte Busse aus Deutschland und Belgien, aus England und ganz Frankreich, eine unzählige Menge türkischer Mitbürger, die mit dem eigenen Auto angereist sind, und natürlich die französischen Bürger mit türkischem Migrationshintergrund sowie die Franzosen türkischer Herkunft. In Stuttgart, Mannheim und Frankfurt wurden Busse für die Fahrt ins Grüne gechartert. War auch ihr Nachbar oder der Gemüsehändler von nebenan dabei? Fragen sie ihn doch einfach mal und lassen sie sich überraschen.

Nein, mit meinem letzten Satz betreibe ich keine Volksverhetzung. Ich beziehe mich auf die Bilder, die auf türkischsprachigen Seiten im Internet zu sehen sind. Der Verein zur Förderung Atatürks aus Frankfurt war dabei, die Maresal Fevzi Cakmak – DITIB Moschee aus Germersheim war auch dabei.

Und ich beziehe mich auf die Aussagen der Demonstranten und ihre Sprecher, die laut verkündeten: „In Europa leben fünf Millionen Türken. Weder Frankreich, noch Europa hat Gefängnisse, die fünf Millionen Menschen aufnehmen würden“.

Vorbei an Sainte-Anne Centre Hospitalier, dessen Hauptbetätigungsfeld die psychiatrische und neurologische Pflege ihrer Patienten ist, zogen sie in Richtung Senat um gegen die am Montag bevorstehende Abstimmung, mit der über Strafbarkeit der Leugnung von in Frankreich anerkannten Völkermorden entschieden wird, zu demonstrieren.

Der Sprecher der türkischen Föderation Frankreich, Hikmet Türk, dankte Sarkozy, für die Zusammenführung, nein Vereinigung, der in Frankreich und Europa lebenden Türken. Ohne sein Gesetzesvorhaben, wäre diese Zusammenkunft, nicht gelungen. Der Vorsitzende des anatolischen Kulturvereins Paris, Demir Önger, verkündete ebenfalls stolz seine Freude über die Anzahl so vieler Türken auf einem Platz. Er erhob sich zum Verteidiger der Grundsätze der Republik Frankreich und plädierte für ein freundschaftliches und friedliches Miteinander zwischen dem türkischen und armenischem Volk. Die Kundgebenden erklärten, sie liebten dieses Land gerade wegen seiner Menschenrechte und Freiheiten wegen. Aber jetzt müsse sich ein so grosses Volk ganz allein gegen französischen Nationalismus und armenischen Faschismus wehren. Sie betonten, dass auch unter ihnen Franzosen mit Wahlrecht existierten.

Zu lesen war auf den Protestfahnen, dass die türkische Flagge ihre Ehre sei, und derjenige der sich an ihr vergreife, bestraft werde. Natürlich war gerade dies nur in türkischer Sprache zu lesen.

Ein Meer roter Fahnen, vereinzelt französische, aber auch einige grünweisse Fahnen mit rotem Mond & Stern sowie blaurotgrüne Flaggen mit dem weissen Mondstern, völkermordleugnende Parolen und Demonstranten mit osmanischer Kopfbekleidung (Fez) sprachen zwar eine nichtfriedliche Sprache, aber sei`s drum.

Das ist einfach die türkische Art der Französischen Revolution. Leugnungsfreiheit, Gleichheit in der osmanischen Abstammung, Brüderlichkeit mit Algerien und Aserbaidschan.

Parallel zu dieser Massenkundgebung organisierte die Französisch – Türkische Industrie- und Handelskammer eine Online-Unterschriftenkampagne, die dem Senat vorgelegt werden soll. Darin fordern die Vertreter der Wirtschaft den Senat auf, gegen den Gesetzesentwurf zu stimmen.

Der etwa vier Stunden andauernde Marsch endete gegen 17.00 Uhr mit der Nationalhymne. Die Menschen gingen friedlich auseinander.


Der Völkermord an den Armeniern ist keine religiöse Frage

Anlässlich der Entscheidung des französischen Parlamentes, die Leugnung von Völkermorden, auch und nicht nur des Völkermordes an den Armeniern, unter Strafe zu stellen, ist in turkophilen Wirkungskreisen ein nicht zu übersehender Missbrauch zu beobachten: Der Völkermord an den Armeniern wird aus religiöser Solidarität faktenresistent geleugnet. Kreativer Urheber dieser neuen Brüderlichkeit ist Recep Tayyip Erdogan höchstpersönlich und nichts ist ansteckender als ein schlechtes Beispiel.

Die Türkei genießt in der arabisch-islamischen Welt immer mehr Ansehen. Dies war nicht immer so. Ein islamisches Land, dass die Trennung von Staat und Religion proklamiert(e), eine alkoholische Flüssigkeit zum Nationalgetränk erklärt und in seinen Serien um Liebe, Betrug und Intrige auch vor einer detaillierten Vergewaltigungsszene nicht Halt macht, dürfte aus religiöser Sicht eigentlich nicht als besonders vorbildlich gelten.

Nun versteht sich Ministerpräsident Erdogan jedoch als Meister der Spiegelfechterei. In Zeiten des arabischen Umsturzes, in denen westliche Demokratiemodelle zu Lasten der USA und Europa von führenden religiösen Gruppierungen als ungeeignet bewertet werden, ist es für die Türkei nicht sehr schwer sich zum Ideal einer neuen Staatsordnung zu erklären. Hinzu kommt die neu errungene Feindschaft zu Israel, mit welcher Recep Tayyip Erdogan nicht wenige Anhänger auf arabischem Terrain findet.

Die Mustergültigkeit der türkischen Staatsform wird großzügig zurecht geschneidert. Dass mit 97 Personen aktuell mehr Journalisten in Haft sitzen als in China, ist nicht undemokratisch oder menschenrechtsfeindlich, sondern lediglich Staatsschutz im Rahmen polizei- und ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Diese Art der wehrhaften Demokratie ist dermaßen vorbildlich, dass sich der Ministerpräsident erlaubt, der Bundesrepublik Deutschland vorzuschlagen, seiner Vorgehensweise bei der Bekämpfung illegaler Organisationen innerhalb des Staates (gemeint ist die Affäre um den Verfassungsschutz) zu folgen.

Erdogans neuester Clou ist die Leugnung des Völkermordes durch religiöse Solidaritätsbekundungen zu untermauern. Den Grundstein hierzu legte er bereits im Herbst 2009, als er den vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesuchten sudanesischen Staatspräsidenten Omar al-Baschir in der Türkei willkommen hieß und verkündete, dass ein Muslim keinen Völkermord begehen könne.
Mit Sicherheit wird sich al-Bashir für dieses Plädoyer bereits bedankt haben. Die französische Resolution bietet jedoch dankenswerter Weise eine gute Möglichkeit diese Freundschaft zu pflegen. Das Vorhaben, die Leugnung von Völkermorden unter Strafe zu stellen, wurde von der sudanesischen Regierung verurteilt. Die französische Entscheidung verzerre die islamische Geschichte und blockiere den Weg der Türkei in die EU. Der Sudan appelliere an die gerechten, friedlichen Staaten dieser Erde, bereits die Versuche Hass zwischen religiösen oder ethnischen Gruppen zu schüren, zu vereiteln. Hier wird, ganz nach Art Erdogan das Recht auf Leugnung zur Meinungsfreiheit und das Verbot der Leugnung zu anti-islamischem Rassismus erklärt. Die französische Anti-Rassismuss-Resolution wird zur Anstiftung zur Volksverhetzung aus religiösen Gründen  erklärt.

Tariq Ramadan, ein im Westen angesehener Schweizer Islamwissenschaftler ägyptischer Herkunft, geht mit seiner Kritik an Frankreich und der Befürwortung einer Historiker-Kommission in eine ähnliche Richtung. Nach Ramadan sei die Strafbewährung der Leugnung weder weise noch wissenschaftlich, sondern eine Instrumentalisierung des Genozids für nicht offengelegte politische Zwecke. Die von Erdogan und al-Bashir noch ausdrücklich zu religiös motiviertem Rassismus erklärte Entscheidung wird hier zwar geschliffener formuliert, entpuppt sich jedoch bei genauerem Hinsehen zum Schlag in die gleiche Kerbe.
Ramadan bedient sich der manipulativen Rhetorik. Die suggestive Frage, ob es tatsächlich einen ernst zu nehmenden Historiker gebe, der zustimmte, dass die Forschung und das Studium der Vergangenheit durch die Gesetzgebung geregelt und kriminalisiert werden könnten, drängt den Befragten dazu, eine bestimmte Antwort zu geben und beinhaltet damit bereits faktisch das „nein“, auf das diese Frage abzielt. Gleichzeitig unterstellt er der französischen Resolution die Absicht Geschichte zensieren zu wollen. Doch es geht hier (anders als bei Art.301 des türk. Strafgesetzbuches) nicht um eine staatliche Zensur der Geschichtsaufarbeitung, sondern um die Verhinderung der Leugnung von Fakten.
Ramadan geht noch weiter: So sollte man anerkennen, dass das Recht Entscheidungen zu diesem Thema zu treffen, der Türkei zuzusprechen sei. Die türkische Regierung habe sich zu Recht für die wissenschaftliche Forschung durch eine Historiker-Kommission und die Eröffnung einer entsprechenden Debatte entschieden. Damit habe sich die Türkei redlich gegen eine politisch motivierte Auslegung der Geschichte entschieden. Hier wird die politische Motivation zur Leugnung (nämlich die Wahrung der weißen Weste als entscheidendes Element des türkischen Nationalbewusstseins) unverhohlen auf Frankreich projiziert, um die nicht offengelegten politischen Absichten (der Vorwurf der religiös bedingten, rassistischen Maßnahme) scheinbar zu untermauern. Die französische Entscheidung sei letztendlich gerade mit Blick auf die neu eröffneten Kanäle konstruktiver Debatten, kontraproduktiv. Schließlich sei diese politische Handlung eher das Ergebnis unsauberer Gefühle gegenüber der Türkei als das edle Streben nach historischer Wahrheit.

Auch die Islamic Conferece Youth Forum (ICYF) bedauert die ungerechte Entscheidung Frankreichs. Die Begriffe Islamophobie, Rassismus, innenpolitische Motivation und Meinungsfreiheit fehlen auch in dieser Stellungnahme nicht. Das ICYF geht sogar soweit, für eine Ablehnung im Senat zu appellieren, da diese Entscheidung eine neue Welle des Misstrauens zwischen Europa und der muslimischen Welt bewirken werde. Ruft dieses Forum religiöser Jugend tatsächlich dazu auf, den Opfern von Völkermorden den Anspruch der Verstorbenen auf Achtung ihres Leidensweges zu verweigern, damit die Welt in Frieden leben kann? Wenn dieser Jugend die Zukunft gehören soll, sollte man sich warm anziehen.

Aserbaidschan lässt sich die Gelegenheit zur eigenen ausführlichen Anklage in den eigenen Medien selbstverständlich ebenso wenig entgehen.

Irgendwie scheinen sich hier ausgewählte Gemüter einig zu sein. Es gehe um einen ungerechtfertigten Angriff auf die islamische Welt, vertreten von der Türkei. Denkt einer dieser Kritiker auch nur einen Moment an die 1,5 Mio Opfer, die ihr Leben vor über 95 Jahren unter grösstmöglicher Grausamkeit verloren haben, während sie sich selbst medienwirksam zu Opfern stilisieren? Ist es nicht möglich, dass Sarkozy und die Franzosen bei dieser Entscheidung ausnahmsweise nicht an den Islam gedacht haben; zumal sich die Resolution auf alle Völkermorde und nicht explizit auf den der Jungtürken bezieht? Ist es nicht möglich, dass das französische Parlament die Nachkommen der Opfer vor nationalistischen Übergriffen, ähnlich der Attacke auf Valerie Boyer schützen wollte.

Der Völkermord an den Armeniern ist keine unter religiösen Aspekten zu beurteilende Frage. Zum einen geht es bei der Betrachtung der Geschehnisse um Fakten. Die Gewalttaten sind nachweisbar ebenso wie die Absicht ein ganzes Volk zu vernichten. Zum anderen ging es damals nicht um Glaubensfragen. Es ging nicht um einen Prophetenstreit und die Islamisierung ungläubiger Christen. Die Islamisierung war lediglich die einzige Möglichkeit der Tötung zu entkommen bzw. das Weiterleben zu sichern.

Sehr eindrucksvoll in diesem Zusammenhang ist der Film von Suzanne Khardalian „Grandma’s Tattoos“ zu sehen auf AL-JAZEERA, einem der international bekanntesten arabischen Sender.

Der Völkermord an den Armeniern war ebenso wenig religiös bedingt, wie der Holocaust auf einem Streit zwischen Thora und Bibel beruhte. Täter und Opfer an dieser Stelle lediglich nach ihrer Religion zu qualifizieren, ist zu einfach.

Auch der anhaltende kurdisch-türkische Konflikt zeigt die nationalistische und von religiösen Fragen unabhängige Dimension des Völkermordes. Einstige Verbündete (die Kurden arbeiteten an der Realisierung der jungtürkischen Ideologie mit) wurden 1923 bei der Unterzeichnung des Laussaner Vertrages, also kurz nach Abschluss des corpus delicti, entgegen ausdrücklich kurdischem Wunsch nicht als eigene Minderheit anerkannt und wurden Opfer sog. Türkisierung. Ginge es bei dem ursprünglichen Zusammenschluss um die Religion, ist nicht nachzuvollziehen, warum der Bruder im Glauben nach Beendigung seines Dienstes fallen gelassen wurde.

Das osmanische Reich genießt in der islamischen Welt, als eines der letzten großen Kalifate, eine hohe Anerkennung, da der Religion bei der Führung und Organisation des Reiches eine wesentliche Bedeutung zukam. Die überwiegend militärisch geprägte Monarchie, setzte sich von Anfang an das Ziel, das sog. Reich des Islam durch Eroberung von Territorien zu erweitern. Die für den Völkermord verantwortlichen Jungtürken waren jedoch eine eigene politische Bewegung innerhalb des späten osmanischen Reiches.
Die Besetzung Bosnien-Herzegowinas 1878, die Ausrufung der Unabhängigkeit in Bulgarien 1908, die Balkankriege in den Jahren 1912 – 1913 und der Anschluss Kretas an Griechenland führten zu immer stärker werdenden Existenzängsten im osmanischen Reich. Die Angst vor den Russen sowie christliche Bemühungen um Gleichberechtigung radikalisierten die Jungtürken um ein weiteres Moment. Der Wunsch nach kultureller und politischer Einheit, formuliert von Ziya Gökalp, erlaubte dem religiösen Gedanken lediglich als unausgesprochenes Grundprinzip zur Geltung zu kommen. Die Staatsform mit religiösem Konzept wurde zu einer konstitutionellen, weltlichen verwandelt, um die Macht des Sultans, des islamischen Herrschers, einzuschränken. Die um die Jahrhundertwende vom Zerfall bedrohte Monarchie sollte durch Modernisierung neue Kraft finden. Die Bewegung formierte sich zur Partei für Einheit und Fortschritt (Ittihad-ve-terraki), die erstmals 1908 durch die jungtürkische Revolution, dann wieder durch einen Militärputsch 1913 an die Macht kam. Ihre Krönung fand sie einige Jahre später bei der Organisation der nationalen Bewegung Atatürks, der bekanntermaßen die, laizistische Trennung von Staat und Religion einführte.

Das jungtürkische Triumvirat zwischen Enver-Cemal-Talat-Pascha, dem für den Völkermord an den Armeniern entscheidende Verantwortung zukommt, begründete seine Vernichtungsabsicht im gleichen Sinne nicht mit religiösen, aus dem eigenen Glaubensbuch abgeleiteten Argumenten. Es sah sich vielmehr als Architekt und Schöpfer eines neuen türkischen Großreiches. Eine rein nationalistische, rassistische Orientierung, begleitet von Verschwörungstheorien und Missgunst, führte zur Ermordung von Millionen Menschen, die Armenier und nur zufällig Christen waren.

Dieser Nationalismus nährte sich vor allem aus den, zwischen Muslimen und Christen bestehenden und gegen Ende des osmanischen Reiches stärker werdenden, sozialen Unterschieden. Teuer bezahlte Kriegsverluste führten in unüberwindbare Abhängigkeiten zu den europäischen Staaten. Aufgrund der Zinsbelastung wurde 1875 die Insolvenz des Kalifats erklärt. Verkehrstechnische und infrastrukturelle Probleme konnten trotz außerordentlichem Einsatz der wilhelminischen Wirtschaft nicht behoben werden. Zudem fehlte den Osmanen eine unternehmerische Mentalität. Der Unternehmer war in der Gesellschaft des osmanischen Reiches nicht so hoch angesehen wie der dem Staat dienende Offizier oder Beamte. Konsequenterweise waren die wenigen privaten Unternehmen im Besitz von christlichen und jüdischen Minderheiten.

Im Unterschied zur osmanischen Bevölkerung ging es den Nichtmuslimen, wie etwa den Armeniern, trotz steuerlicher Diskriminierung finanziell verhältnismäßig gut. Bei den Osmanen waren bestimmte Berufe unpopulär. Der Beruf des Bäckers etwa wurde zur religiösen Verfehlung erklärt. Man sündige, wenn man auf das sich zwangsläufig auf dem Boden befindliche Mehl trete. Also ergriffen die christlichen Minderheiten diesen profitablen Beruf und konnten sich lange die steuerliche Diskriminierung leisten. Die in den westlichen Städten meist als Kaufleute und Juweliere arbeitenden Christen wurden um ihren Wohlstand, ihre kaufmännische Erfahrung und um ihre internationale Handelsbeziehungen beneidet. Armenier etwa verfügten über ein eigenes, hochwertiges Schulsystem, bildeten viele Gelehrte und Ingenieure aus. Auch im Südosten, etwa in Adana (Adanayi Voghperke) bildeten die Armenier die wohlhabende Gesellschaftsschicht der Stadt, denn sie hatten die Produktivität der Landwirtschaft durch Anwendung moderner Technik erhöht.

Um die Abhängigkeit von den europäischen Mächten zu lösen, und der Bevölkerung ein Gefühl von Kraft zu verleihen, besann man sich des eigenen Nationalbewusstseins, v.a. in Form einer nationalen Ökonomie mit dem Ziel einer rein osmanischen, gehobenen Gesellschaftsklasse. Dieses jungtürkische Leitbild verhalf entscheidend bei der Mobilisierung der Massen. Der Verwirklichung dieses Leitbildes diente das Vermögen der christlichen Minderheiten.

Durch Massaker und Deportation wurde den Armeniern ihr Besitz weggenommen. So war etwa die Beschlagnahme und Aneignung christlichen Eigentums für Heereszwecke einer der wesentlichsten Maßnahmen der Wirtschaftspolitik von 1914.
Armeniern, die für die Deportation in die syrische Wüste bestimmt waren, wurde aufgegeben, ihr Eigentum zu versilbern. Als Käufer boten sich dann einheimische Osmanen, die, wissend um den auf dem Verkaufsangebot liegenden Veräußerungszwang, weiter unter Wert bezahlten. Besonders perfide ist die Beobachtung des österreich-ungarischen Konsuls von Bursa, der beschreibt, dass die Menschen gezwungen wurden ein Dokument zu unterschreiben, nach welchem sie dem Verkauf freiwillig zugestimmt und eine entsprechende Entschädigung erhalten hätten. Am Ausgang habe dann ein Funktionär das Geld zurück verlangt und es wieder in den Sack gesteckt, mit dem dann der nächsten Armenier bezahlt worden sei.

Genau an dieser Stelle ist deutlich zu erkennen, dass die heute von türkischer Seite hervorgebrachten „Belege“ für die Widerlegung einer staatlichen Tötungsabsicht und entsprechender Organisation von Deportation und Völkermord, anders als die Berichte internationaler Beobachter, keinen Wert haben können. Gleiches gilt für die von der Türkei befürwortete Historiker-Kommission, die ein bestimmtes Ergebnis zur Vorgabe hat und sich dieser Archivale bedienen soll. Der Türkei geht es mitnichten um eine offene Debatte und noch weniger um das edle Streben nach historischer Wahrheit, um die Worte Tariq Ramadans zu wiederholen. Historisch nachgewiesene Fakten sind nicht zu debattieren, sondern anzuerkennen. Ex iniuria ius non oritur.

Demokratische, Linke, Europäische und andere Freunde der Türkei

Der Völkermord an den Armeniern ist in aller Munde. Mal wieder. Endlich wieder. Wegen Sarkozy. Dank Sarkozy. Doch diesmal geschieht etwas, was bislang nicht oder zumindest nicht in solcher Auffälligkeit zu vernehmen war. Auch nicht am 24. April der vergangenen Jahre. Alle melden sich zu Wort.

Die Befürworter der aktuellen französischen Resolution, nach der die Leugnung des Völkermordes mit einer einjährigen Haftstrafe oder einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 € geahndet werden soll, weisen vor allem vorsichtig darauf hin, dass das Gesetz strenggenommen noch der Annahme durch den Senat bedarf. Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Die Angemessenheit der Strafbewährung rassistischer Äußerungen versteht sich von selbst. Anti-Rassismus-Gesetze dieser Art verhindern im Idealfall die öffentliche Hetze zu Lasten verschiedener Bevölkerungsgruppen. Im Realfall mag lediglich eine Zügelung erreicht werden, doch auch sie ist willkommen. Ausführungen zu nachweisbaren Tatsachen sind vom Schutz der Meinungsfreiheit nicht umfasst. Selbstredend.

Viel interessanter und auch wichtiger sind die Reaktionen der Anderen auf die französische Initiative :

Allem voran wird über die mit Inbrunst präsentierten Ausfälle des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan und seiner Befehlsempfänger berichtet. Erdogans Jähzorn ist ebenso amüsant wie gefährlich. Nach dem Motto „bellende Hunde beißen nicht“ nimmt man die türkischen Drohungen wahrscheinlich nicht allzu ernst. Frankreich war im vergangenen Jahr, nach Deutschland der wichtigste Partner im internationalen Kapitalverkehr und ist zudem der viertwichtigste Handelspartner für den türkischen Export. Das bilaterale Handelsvolumen ist mit rund zwölf Milliarden Euro nicht zu unterschätzen. Zudem brauchen die türkischen Bürger ihre Arbeitsplätze beim Renaultwerk in Bursa und den dazughörigen sieben Filialen landesweit. Auch eine Schließung der 650 Supermärkte des Handelsriesen Carrefour wird sich der türkische Wirtschaftstiger nicht erlauben können.

Der gemeine Anbeter des Gründungsvaters wird all dies außer Acht lassen. Es geht im doch um die Ehre seines Vaterlands. Aufgrund der Überhöhung seiner eigenen Herkunft wird er mutigen Schrittes nicht mehr nach französischen Waren greifen. Die Türkei ist schließlich von Bedeutung, hat andere Partner und Freunde. Sie ist der Beweis, dass theokratische Demokratie kein Oxymoron ist. Wenn es um die Reinheit der eigenen Weste geht, ist die Türkei bereit einiges in Kauf zu nehmen. Und wenn es sein muss, ist sie sich selbst genug. Die Globalisierung muss man nicht all zu ernst nehmen, wenn man seine Leute gleichmässig auf Gottes Erde verteilt. Der türkische Europaminister Egemen Bagis weiss das. Er kennt seine Leute, und betont in seiner Kurzsichtigkeit fast stolz, dass sie weder einen offiziellen Aufruf zum Boykott französischer Waren noch ein Importverbot bräuchten. Aus reinem Pflichtgefühl würden sie wissen, wovon sie die Hände zu lassen hätten. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen der EU-Zollunion, welcher die Türkei seit über 15 Jahren angehört, brauche man damit gar nicht erst zum Vorwurf erheben.

Ja, die Türkei hat Freunde. Erstaunlich sonderbare.

Plötzlich wird wieder diskutiert, ob die Geschehnisse als Völkermord zu qualifizieren sind. Zweifel werden angeführt. Eine Historikerkommission wird befürwortet. Dabei ist zu befürchten, dass die meisten Diskutanten sich mit den Ereignissen bis dato nicht beschäftigt haben. Sie haben wahrscheinlich weder Bücher hierzu gelesen noch die in Berlin jedem zugänglichen Beweise eingesehen. Auch der Dokumentarfilm „Aghet“ von Eric Fiedler dürfte den meisten unbekannt sein. Man fragt sich, ob die Leugnung einer Strafe würdig oder vom Menschenrecht der Meinungsfreiheit umfasst sei. Dass diese Argumentationslinie mit einer von Rassisten wesentlich geprägten Rechtfertigung der Holocaust-Leugnung einhergeht, merkt kaum einer. Nein, es geht selbstverständlich nur um die demokratische Bestimmung von Freiheitsrechten.

Feindbild Staat wird etwa von den Linken bemüht. Selbstverständlich wird kein Völkermord geleugnet. Ausdrücklich erkennt Anton Holberg von Scharf – Links,  etwa den Völkermord an den Armeniern als solchen an. Er bemüht den Wortlaut der UN-Konvention. Linke sind schließlich Menschen-, Minderheiten-, und Benachtei3ligten-Freunde. Nur eines ist bedauerlich: Er missbraucht die aktuelle Debatte um den Genozid an den Armeniern, um seiner „Israel-Kritik“ eine Tür zu öffnen:

Zitat:   „So könnte etwa jeder Krieg zwischen unterschiedlichen Ethnien und oder “Rassen” unter Punkt a – c fallen, auch wenn keineswegs beabsichtigt ist, die jeweilige Ethnie/Rasse/nationale Gruppe wegen vermeintlicher “Minderwertigkeit” odgl. auszulöschen, sondern z.B. “nur” ein bestimmtes Gebiet z.B. für eigene Siedler zu leeren (Beispiele: Indianer in Amerika, Palästinenser in von Israel beanspruchten Regionen). Dass rassische u. dgl. Motive außerdem bei vielen Tätern ein Rolle spielten, ist eine dabei eine andere Frage.

Hier wollte scheinbar jemand unbedingt etwas hineinlesen lassen, ohne Schmerzgrenzen zu beachten. Ein Manipulationsversuch, der aufzeigt, dass antisemitische Tendenzen bei einigen Linken durchaus vorkommen.

Auch wenn jeder Krieg zu bedauern ist, weil er Menschenopfer zur Folge hat, ist nicht jeder Krieg ein Völkermord nach der UN-Konvention. Erforderlich ist die nachweisbare Absicht eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. An dieser Stelle den Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern als Beispiel anzuführen, zeugt nicht nur von Unkenntnis.

Holberg subsumiert das Verhalten des israelischen Staates unter Art. II Nr. a – c der UN-Völkermord-Konvention und unterstellt Israel die Absicht der völligen oder teilweisen physischen Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung . Damit erklärt er, quasi aus einer selbstverständlichen Logik, den Konflikt zum Völkermord, und Israel zum alleinigen Täter.

Holberg versteckt seine Kritik in einer vermeintlich logischen Erklärung und umgeht damit die kritische Auseinandersetzung mit dem Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern. Hierdurch entsteht ein verzerrtes Bild, in welchem die Palästinenser mit den Armeniern und Juden gleichgesetzt werden. Ein Vergleich zeigt jedoch etwas anderes :

  • Anders als die Osmanen und Nationalsozialisten unterbreitet Israel wiederholt Friedensangebote an die Gegenseite.
  • Anders als die Armenier und Juden, sind die Kampfhandlungen der Palästinenser alles andere als unerheblich. Armenische Fedayis kämpften ausschließlich gegen die türkischen Soldaten und Offiziere sowie gegen Freiwilligenbanden der dem Staat zuzuordnenden Teskilat-i-Mahsusa. Die Widerstandsbewegung im Dritten Reich richtete sich ebenfalls ausschließlich gegen das Regime und die direkt verantwortlichen Akteure. Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf Schulen und Kindergärten, auf Cafe-Besucher und Passanten waren, anders als bei den Palästinensern, nicht Teil des armenischen bzw. jüdischen Widerstandes.
  • Während die Osmanen den Armeniern, die Deutschen den Juden das Existenzrecht absprachen, wird in Israel den Palästinensern dieses Recht nicht abgesprochen.
  • Nichtkämpfende Palästinenser, Frauen und Kinder werden, anders als die Armenier und Juden seinerzeit, nicht massenweise aus ihren Häusern gezerrt, verhaftet, deportiert bzw. in Konzentrationslager gebracht.

Für Verwirrung sorgt Anton Holberg von Scharf-Links schließlich, wenn er zur Vorsicht bei der Einräumung von Rechten zugunsten des Staates ermahnt:

Zitat: „Gerade auch die Linke sollte vorsichtig sein, dem bürgerlichen Staat das Recht einzuräumen, wissenschaftliche – hier historische – Fragen juristisch zu beantworten.“

Hier übersieht bzw. übergeht er, die Faktizität des Genozids an den Armeniern im Osmanischen Reich, obwohl er genau diese zu Anfang bestätigt hatte. Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Der Genozid an den Armeniern ist keine historische Frage. Die für die Bestimmung des „OB“ eines Völkermordes nach der UN-Konvention erforderlichen Tathandlungen sind aufgedeckt, geklärt, nachgewiesen. Gleiches gilt für die Absicht der Tötung einer ganzen Bevölkerungsgruppe. International übereinstimmend. Aktuell, in Frankreich, geht es um die Leugnung und diese ist eine ebenso rein juristische Frage wie sie es der § 130 des deutschen Strafgesetzbuches für den Holocaust im Dritten Reich ist. Es geht um die Verhinderung von Volksverhetzung durch Leugnung. Wieso sollte der Staat Volksverhetzung nicht verhindern bzw. ahnden?  So schnell kann aus scharf-links ganz rechts werden!

Unberechtigt ist schliesslich der immer wieder zu lesende Vorwurf, Sarkozy missbrauche die armenische Frage, um die in Frankreich lebenden Armenier für seine Wiederwahl zu gewinnen. Nun, mag sein. Wer tut das nicht? Die Vereinigten Staaten setzen die Türkei mit dieser Frage unter Druck, wenn es um militärische Zusammenarbeit geht. Die EU erinnert sich an die Armenier und Türken, wenn es um die Nabucco-Pipeline, pardon ich meinte, die armenisch-türkische Versöhnung geht, etc. etc. Das ist Politik. Armenier wissen, dass es den wenigsten um ihre schönen braunen Augen geht. Oder wie mir jemand vor kurzem sagte: Mit der Armenier-Frage kann man keinen Blumentopf gewinnen.

Nein, ich sehe in Frankreich nichts, dass einen fahlen Beigeschmack zulässt. Als Nachkommen eines Überlebenden des Völkermordes bin ich froh darüber, dass der krönende Abschluss des Genozids, die Leugnung (!), in Frankreich hoffentlich bald unter Strafe steht.

Warum erhebt niemand den Missbrauchsvorwurf gegenüber der Türkei? Erdogan und Kollegen missbrauchen und instrumentalisieren die armenischen Bemühungen um Anerkennung ihres Leides, um – der ideologisch bedingten jungtürkischen Verschwörungstheorie entsprechend  – das Zusammengehörigkeitsgefühl der Nation zu bestärken.

Darüber hinaus werden in der Türkei lebenden Armenier gerne von der türkischen Presse zitiert.

Sie seien alle gegen die Einführung dieses französischen Strafgesetzes. Das sei schließlich ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Als prominenten Fürsprecher bediente man sich vor einigen Tagen Orhan Dink, dem Bruder des 2007 in der Türkei ermordeten armenischen Journalisten Hrant Dink. Nun, in der Türkei wird man angesichts des Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches, wonach der Völkermord-Vorwurf als Beleidigung des Türkentums gilt und dem Sprecher bzw. Schreiber bis zu zwei Jahre Aufenthalt in einem türkischen Gefängnis einbringen kann, kaum etwas anderes sagen können. Und ob nun mit oder ohne französisches Strafgesetz, die in der Türkei lebenden Christen haben es noch nie leicht gehabt. Interessant wäre es, die Frankreich-Kritiker aus der türkischen Medienwelt mit einem direkten Vergleich der französischen Norm und des Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuches zu beauftragen.

Aber es geht noch schlimmer: Grotesk ist etwa der Vorwurf eines Bloggers Frankreich würde populistisch anti-türkische Emotionen bedienen. Hier will jemand den Versuch rassistische Volksverhetzung zu verhindern, zur Volksverhetzung erklären. Ein besonders feiner Geist, der ein Anti-Rassismus-Gesetz zu dem kleinen Verwandten des Völkermordes erklärt: Sarkozy fördere „die nationalistische Hetze gegen eine Minderheit in seinem Land.“ Herrlich.

Für Aufmerksamkeit sorgt auch ein Europäer: Stefan Füle, tschechischer Diplomat und EU – Kommissar für Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik. Bemüht um die Erfüllung seines Aufgabenbereiches äußert auch er sich in dieser Angelegenheit mit den Worten „Writing history is not EU’s duty“ an das Europäische Parlament. Wichtiger als Geschichte zu schreiben, sei die Herbeiführung von Kompromissen. Die EU ziele auf Frieden, Demokratie, Stabilität und Wohlstand. Er rief die Türkei und Armenien dazu auf, die 2009 gemeinsam unterzeichneten Protokolle zu ratifizieren, ohne Vorbedingungen (!) , um die türkisch-armenischen Beziehungen zu normalisieren und damit einen Beitrag für die Sicherheit und Stabilität zu leisten. Visionen, Mut und der Dialog seien hier für die Heilung der Wunden aus der Vergangenheit erforderlich.

Herr Kommissar, die französische Innenpolitik ist nicht ihre Aufgabe! Ihre Aufgabe ist es ebenso wenig, zu bestimmen, was für die Heilung armenischer Wunden erforderlich ist! Der Frage des Völkermordes ist nicht nur eine Vorbedingung. Nicht Frankreich und auch nicht die EU schreiben hier Geschichte. Geschichte, eine besonders dunkle, hat das Osmanische Reich geschrieben; vor fast einhundert Jahren.

Visionen und Mut sind an dieser Stelle nur Worthülsen. Armenier, und darin sind sich ALLE einig, wollen das Eingeständnis der heutigen türkischen Republik, die sich grundsätzlich gern auf ihre Vorfahren bezieht und sich als Fortsetzung des osmanischen Reiches betrachtet. Sie möchten Bedauern und Entschuldigung vernehmen dürfen. Vom Staat vor allem, aber auch von der Zivilgesellschaft. Nicht auf großen Demonstrationen, sondern in ihrem Alltag. Sie möchte ein Ende der bis heute anhaltenden Diskriminierung. Die Forderung des EU-Kommissars Füle nach Dialog und Kompromiss ist nicht einmal wohlwollend. Worüber sollen sich die Armenier unterhalten? Über die Faktizität? Sollen Armenier international anerkannte, nachgewiesene Fakten noch einmal selbst beweisen? Sollen die Nachkommen der Opfer die Leugner davon überzeugen, dass ihre Weste blutgetränkt ist oder, dass dieser sog. Angriff auf die türkische Ehre seine Berechtigung hat?

Und was genau meint Herr Füle mit Kompromiss? Treffen wir uns bei den Opferzahlen in der Mitte? Sollen wir vergessen? Es geht hier nicht um einen kleinen Jungen, der sich beim Hinfallen das Knie aufgeschürft hat. Etwas Salbe und Mama Europa hat wieder Ruhe? Oder richtet er sich mit seinen Worten vielleicht doch an die Enkel der Täter? Würde er denn auch einem Holocaust-Leugner Mut zusprechen wollen? Habe Mut auszusprechen, dass Hitler kein Gutmensch war? Soll vielleicht Deutschland den Holocaust leugnen, damit die deutsch-arabischen Beziehungen besser werden ?



New York Times 1915

Lesehinweis

Lesehinweis: Der Völkermord an den Armeniern ist etwas, was die Türken den Armeniern niemals verzeihen werden.   Thomas Baader auf der Achse des Guten

 

Dechiffriert !

Als Kind habe ich mich über meinen Vater sehr geärgert. Ich konnte nicht verstehen, warum er sich die türkischen Nachrichtensendungen anschaute, wenn er sich am Ende doch nur über sie aufregte. Ich schaue mir türkische Sendungen grundsätzlich nicht an. Die Serien interessieren mich nicht, die Nachrichten noch weniger.

Bis auf Sonntag letzter Woche. Regen und ein unheimlich starker Sturm hielten mich von einem Spaziergang ab und ich hing vor dem Fernseher. Fleißig benutzte ich die Fernbedienung, aber irgendwie schien es gerade nicht sehr spannend im TV vorzugehen. Und plötzlich….. oh…. den kenne ich doch?! Ja, Faruk Sen! Als Gast in einer türkischen Diskussionsrunde. Na, was der wohl bei ATV-Avrupa zu sagen hat? Mal kurz hinhören.

Und plötzlich, in nur drei Minuten, verstand ich meinen Vater. Ich ärgerte mich über das, was meinen Ohren zugemutet wurde. Und zumindest für eine kurze Weile konnte ich nicht umschalten.

ATV – Avrupa Türk Televisionı ist ein 1995 gegründeter Sender und bedient die Zielgruppe europäischer Türken. Bekannt ist der Sender grundsätzlich für seinen Serien. Aber selbstverständlich werden hier auch Nachrichten und Diskussionsrunden ausgestrahlt.

Sonntag, 16.00Uhr.

DESIFRE. Ein Streitgespräch auf ATV

Talkshow-Moderator Mehmet Ali Önel und seine Gäste Dr. Faruk Sen, Dr. Necla Mora und Ilhan Dogan unterhalten sich über die Nazi-Morde und versuchen, die Ereignisse, dem Namen der Sendung entsprechend, zu entschlüsseln.

Faruk Sen, der Integrationsforscher, hat lange Zeit in Deutschland gelebt und gearbeitet; u.a. als deutsch-türkischer Hochschullehrer und bis 2008 Leiter des Zentrums für Türkei-Studien. Er ist Träger des deutsch-türkischen Freundschaftspreises 2005. 1997 erhielt er den Landesverdienstorden NRW und 2003 das Bundesverdienstkreuz. Lange Zeit galt er als türkischer Ritter der Integration in Deutschland.

Als er den Völkermord an den Armeniern 2006 mit Nachdruck leugnete , wurde er scharf kritisiert. Als er dann zwei Jahre später, auch noch die Türken in Deutschland zu den neuen Juden Europas erklärte, war es endlich genug. Er wurde in die Türkei geschickt, um sich um den Aufbau der deutsch-türkischen Universität in Izmir zu kümmern. Eine finanziell verantwortungsvolle Aufgabe.

Träger des Projekts ist die Deutsch-Türkische Stiftung für Bildung und wissenschaftliche Forschung (DTS, türkische Abkürzung „Tavak“), deren Vorstandsvorsitzender Faruk Sen ist. Gesponsert wird die Stiftung u.a. vom Land NRW.

Kritik an den Ermittlungsbehörden und dem Verfassungsschutz ist grundsätzlich angesichts der Menge an Fehlern die im Fall NSU zusammentrafen, berechtigt. Und das die eine oder andere Behörde auf dem rechten Auge blind ist, ist auch nicht selten zu hören. Soweit gehe ich mit Herrn Sen.

Vermutlich um seinem Ruf als Experte für Deutschland und die Deutschen gerecht zu werden, versorgte Faruk Sen die Zuschauer jedoch mit Informationen der besonderen Art. Informationen, die in Deutschland nicht zu vernehmen sind.

Herr Sen informierte die Zuschauer darüber, dass Beate Tschäpe seit zwei Wochen aussagen wolle, die zuständigen Behörden jedoch bislang keine Aussage aufgenommen hätten. Dass diese Frau auf Empfehlung ihres Anwalts schweigt, verschwieg er. Sen, der Träger des Bundesverdienstkreuzes erweckte hier wider besseren Wissens den Eindruck, dass die deutschen Ermittlungsbehörden den Fall durch die Verweigerung zur Entgegennahme einer Aussage nicht wirklich aufklären wollten.

Sollte in den nächsten Wochen tatsächlich ein solcher Verdacht, nicht nur ins Blaue hinein, aufkommen, wäre dies mehr als nur skandalös und mit Sicherheit jeder Kritik wert. Dass jedoch Tschäpe reden will, und die Bundesanwaltschaft die Aussage nicht entgegennimmt, ist nach derzeitigem Stand, schlicht die unwahre, nicht unerhebliche Verzerrung der Umstände. Dass das Recht zu schweigen einem jedem Täter und jedem Terroristen in demokratischen Staaten wie der BRD zusteht, sei die Tat noch so grausam, ist an dieser Stelle bestimmt gefühlt unerfreulich. Eine demokratische Alternative ist jedoch auch nicht ersichtlich. Zudem scheint man derzeit über eine Kronzeugenregelung zu verhandeln. Diesen Umstand jedoch zur ermittlungsbehördlich fahrlässigen bzw. arglistigen Untätigkeit umzudeuten, überschreitet einmal mehr die Grenzen des guten Geschmacks.

Sen vergisst in seinem Redebeitrag auch nicht auf einen weiteren staatlichen Fehltritt hinzuweisen. Westerwelle, der deutsche Außenminister habe den Vorstandsvorsitzenden der Türkischen Gemeinde Deutschland getroffen und sich bei diesem für das Geschehene entschuldigt. Er habe jedoch nicht die Hinterbliebenen der Opfer besucht! Und noch wichtiger: Das Ganze sei nicht eine Frage der Entschuldigung, sondern eine der Entschädigung.

Genau in diesem Zusammenhang hat die vom Land NRW gesponserte, in der Türkei ansässige Deutsch-Türkische Stiftung für Bildung und wissenschaftliche Forschung, TAVAK, der Sen selbst vorsitzt, gemeinsam mit der SODEV Stiftung, einer sozialdemokratisch orientierten Stiftung aus der Türkei im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, die von der Bundesrepublik zugesagte Entschädigung in Höhe von 10.000 € sei lächerlich. Ein Betrag von mindestens 500.0000 € pro Familie sei zu leisten.

Ich will mir an dieser Stelle nicht anmaßen, einen bestimmten Betrag für angemessen zu erklären. Das Opferentschädigungsgesetz könnte vielleicht als Maßstab dienen. Mord ist eben Mord, gleich aus welcher Motivation gehandelt wird. Geht es um den Verlustschmerz, den die Hinterbliebenen eines Opfers zu bewältigen haben, würde wahrscheinlich kein Geld der Welt reichen. Sen sollte sich jedoch hüten, hier die Opfer für die eigene Profilierung zu instrumentalisieren.

An dieser Stelle möchte ich auch an den in Istanbul auf offener Straße von einem Nationalisten erschossenen Journalisten armenischer Herkunft, Hrant Dink, erinnern. Welche Entschädigung hat die hinterbliebene Familie Dinks vom türkischen Staat erhalten? Der Mord an ihm hat einen ebenso faschistischen Hintergrund wie die gegenwärtig zu ermittelnden Nazi-Morde. Die dem Verfassungsschutz und der Polizei gegenüber erhobenen Vorwürfe sind den Vorwürfen, die den türkischen Behörden im Fall Dink gemacht wurden, ähnlich. Siehe hier, hier und hier.

Sen kritisiert weiter. Die Bundesrepublik Deutschland verhalte sich grundsätzlich ungebührlich gegenüber ihren türkischen Migranten. Man denke nur an die Vorgabe in Moscheen in deutscher Sprache beten zu müssen. Der Staat mische sich in die intimsten Momente eines Menschen.

Auch hier würfelt Sen die verschiedensten Bereiche wissentlich zusammen, um den Zuschauern des Senders, welcher die Türken in Europa zu seiner Zielgruppe erklärt hat, ein falsches Bild zu präsentieren. Es geht bei der von Sen angesprochenen Regelung nicht um die Sprache des Gebets, sondern um die Sprache, in welcher der Religionsunterricht gelehrt werden soll.

Die hinter dieser Argumentation stehende Strategie ist alles andere als integrationsdienlich. Faruk Sen singt im Chor des Assimilierungsgegners Erdogan. Er pflegt Feindbilder und man sollte sich überlegen, inwieweit er, mit Blick auf die deutsch-türkische Freundschaft, in Form einer deutschen Universität in Izmir, tragbar ist.

Frau Dr. Necla Mora, der zweite Gesprächsgast, wurde als Professorin der Universität in Istanbul vorgestellt, welche sich mit der Entstehung von Fremdenfeindlichkeit eingehend beschäftigt habe. Ihre vermeintlich wissenschaftlichen Aussagen, ließen mich staunen. Hier die Kurzfassung einer ihrer Darstellung zur Entstehung der Fremdenfeindlichkeit im christlichen Europa:

Schon die ersten christlich-europäischen Besucher der heiligen Stadt Jerusalem, damals unter arabisch-muslimischer Herrschaft, staunten über Pracht und Wohlstand der arabischen Bevölkerung. Neid befiel sie schon zu diesen Urzeiten. Nicht nur gegenüber den Muslimen, sondern auch gegen die Juden des Landes hegten und pflegten sie diese von Neid geprägte Hasskultur, die mit den Kreuzzügen begann und schließlich im Dritten Reich Hitlers mündete. Doch trotz Kapitulation und Demokratie konnte diese, den europäischen Christen angeborene Fremdenfeindlichkeit bis heute nicht vollständig ausgelöscht werden.

Ach sooooo ist das also! Das ganze ist „genetisch“ zu erklären, „unheilbar“ und ein „Christen-Problem“.

Was würde Außenminister Davutoglu, nach seinem Treffen mit Innenminister Friedrich vor einigen Wochen, hierzu sagen? Würde er diese Äußerungen einer Angestellten der türkischen Universität, einer Universität des türkischen Staates, gutheißen? Würde er diese Aussage mit Blick auf die offizielle Meinung der Türkei unterstreichen oder verwerfen? Würde er sich die Zeit nehmen und um respektvollen Umgang mit den Religionen bitten?

Hat sich Frau Mora auch mit der in der türkischen Bevölkerung verbreiteten, kultartigen Atatürk-Verehrung beschäftigt? Wie erklärt sie diese Überhöhung eines Volkes?

Die dritte Einladung des Senders galt Ilhan Dogan. Ich gestehe, ich kannte weder ihn, noch seine „Aktion“ gegen die Morde des Nazi-Trios. Er wurde als self-made-millionaire vorgestellt. Mutig und angstfrei habe er seinen Entschluss, aufgrund der in Deutschland herrschenden Fremdenfeindlichkeit Deutschland zu verlassen, präsentiert, indem er die türkische Fahne in Übergröße aus seinem Fenster wehen ließ. Und auch er hatte uns einiges zu sagen. Ja, er gebe durchaus zu, seine Millionen verdanke er seinen Angestellten, und diese seien überwiegend deutscher Herkunft. Ja, Deutschland habe aus ihm den gemacht, der er sei. Aber man habe ihn mit dieser Feindlichkeit auch aus dem Land vertrieben. Schon bei seinen ersten Schritten im sog. Direktvertrieb habe man (deutsche Mitmenschen) ihn ausgelacht. Er verkaufe Parfüm. Na, was könne man daraus schon machen. Er jedenfalls habe Millionen gemacht, für das Parfums von Heidi und vielen anderen Prominenten.

Nun, nachdem alle drei Experten sich einmal ausführlich zu Wort gemeldet haben, etwa nach einer guten Viertelstunde, habe ich die Fernbedienung wieder in die Hand genommen. Mehr Dechiffrierung war mir nicht zumutbar.

Im Eifer des Gefechts

Staatsbesuche sind bei grausamen Ereignissen an der Tagesordnung. Gegenseitige Bekundungen mit den besten Absichten gehören zum guten Ton. Diese Besuche stehen meist in einer Art Konkurrenz zu dem grausamen Ereignis selbst und werden daher nur selten in der Medienöffentlichkeit mit der ihnen manchmal gebührenden Aufmerksamkeit belohnt.

Derzeit reisen oberste türkische Vertreter, angesichts der Nazi-Morde des Zwickauer Trios an nicht nur türkischstämmigen Opfern, durch Deutschland.

In den letzten Jahren entwickelte die Türkei eine besondere Art von Selbstbewusstsein. Das in dem Land zu verzeichnende Wirtschaftswachstum wird dabei all zu gern als Ablenkungsmanöver missbraucht, um innerstaatliche Probleme nicht mit aller Klarheit aufdecken zu müssen. Die Menschen haben nicht nur ein Dach über dem Kopf und genug zu essen. Gott sei es gedankt, es geht aufwärts mit der Nation. Jungtürkischen Träumen entsprechend sind sie auch politisch gefragter denn je. Sie üben sich als Handelspartner für Europa, als EU-Subventionsempfänger ebenso wie als großer EU-Kritiker, als Musterstaat für die Verbindung von Demokratie und Religion im Staat, als Vermittler für die Konflikte der angrenzenden Nachbarschaft. Als politisches Supermodell für den arabischen Sommer.

Politische Erfolge erreicht man jedoch nicht mit Freundlichkeit. Mächtig und selbstbewusst. Parteiergreifend. Nicht zaghaft, wenn es um die Anklage von Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ausland geht. Durchgreifend, wenn es um den Schutz und die Verteidigung der eigenen Nation geht.

Türkische Staatsmänner stehen in der Pflicht ihrer Vorfahren. Sie drohen, warnen. brüskieren, fordern, beschimpfen, zeigen sich empfindlich beleidigt um sodann mit einer entschiedenen Reaktion Stärke zu demonstrieren.

Erdogan droht Armeniern mit der Ausweisung im Streit um die Völkermord-Resolutionen aus den USA und Schweden ; er warnt der EU mit dem Aussetzen des Dialogs während der Ratspräsidentschaft Zyperns . Zypern selbst hingegen droht er im Streit über Rohstoffe mit Kriegsschiffen. Er droht Israel in Sachen Mavi-Marmara und schimpft, im Einklang mit der Welt, sogar mit seinen Freunden, pardon, ehemaligen Freunden, Gaddafi, Mubarak und Assad.

Auch die Bundesrepublik, Herberge seiner Landsleute, verschont er nicht. Er ist schließlich nicht käuflich. Den Türken in diesem Land geht es nicht gut. Assimilierung und seit neuestem gar der Tod lauert in jeder Ecke. Er tadelt die deutsche Bundeskanzlerin, in dem er betont, in Deutschland lebende türkische Kinder müssten zuerst türkisch lernen und torpediert während seiner Deutschland – Besuche sämtliche gutmenschliche Integrationsmaßnahmen im Vorbeigehen – dem nationalen Zusammengehörigkeitsgefühl zuliebe.

Der türkische Präsident Abdullah Gül äußert sich in seiner Kritik an der deutschen Ausländerpolitik mindestens ebenso ungebührlich, fast amüsant, zu innerstaatlichen Angelegenheiten; spätestens wenn er die deutsche Visa-Politik als Grund für die fehlende Integrationsmotivation türkischer Mitbürger benennt. Dritter im Bunde ist der Außenminister Ahmet Davutoglu. Doch zu ihm ein wenig später.

Beim türkischen Wahlvolk kommt diese Art der Vorführung von Stärke seit knapp zehn Jahren gut an. Warum auch nicht. Erdogan in Davos – wer erinnert sich nicht an diesen türkischen Erfolg!

Während man sich in Deutschland meist bemüht, nicht überall wie die Axt im Walde aufzutreten, kommt diese Verhaltensweise in der Türkei, einem Land, dass sich vom Ausland, im Besonderen von der EU und Deutschland stets verkannt und vernachlässigt fühlt, dem türkischen Narzissmus entgegen.

Warum jedoch das Ausland und seine politischen Vertreter diesen Demagogen keinen Einhalt gebieten, ist kaum durchschaubar. Dass man es sich mit der Türkei als sog. Regionalmacht mit wachsendem Gewicht nicht verscherzen möchte ist, durchaus nachvollziehbar. Aber wie weit möchte man in seiner Unterwürfigkeit gehen?

Es gibt sehr viele Beispiele für falsche Demut auf deutscher Seite. Fast jede Reaktion auf Erdogans rhetorische Ausbrüche lässt die Hände des verständigen objektiven Dritten über dem Kopf zusammenschlagen.

Das neueste Beispiel, türkischen Widerstandes war vergangene Woche zu beobachten. Der türkische Außenminister wird vom deutschen Innenminister empfangen. Mit seinem fünftägigen, visafreien Besuch der Bundesrepublik Deutschland will der Außenminister den Opferfamilien ebenso wie den Ermittlungsbehörden zeigen, dass die Türkei ihre Bürger nicht allein lässt und über die Ermittlungsmaßnahmen wacht.

Während Friedrich versucht vertrauensvolle Anteilnahme auszudrücken, wird er in türkisch selbstbewusster Manier zurechtgewiesen. Es geht um die Ausdrucksweise des Christsozialen. Sie sei nicht angemessen. Der Mann aus Konya erwarte von seinem Gesprächspartner jedoch genau das, was er selbst bereits biete. Eine nicht zu beanstandende Wortwahl. Erhebliche Ermittlungsfehler der ihm unterstehenden Behörden, die Todesopfer und die zu Unrecht beschuldigten Migranten verriegelten scheinbar die Lippen des Innenministers und Deutschland wurde wieder einmal ohne große Mühen in eine weitere Täter-Schublade zu buchsiert:

Hintergrund: Friedrich hatte bei einem Treffen am Freitag den Ausdruck „islamistischer Terrorist“ gebraucht. Friedrich hatte gesagt, seine Regierung bekämpfe jede Art des Terrorismus`, so auch den rassistische und islamistische Terroristen. Daraufhin unterbrach ihn Davutoğlu:

Eine Minute bitte, ich habe nie den Ausdruck „christlicher Terrorist“ benutzt, obwohl die Mörder aus der Neo-Nazi Scene Christen waren. Sie können den Ausdruck „islamistischer Terrorist“ nicht benutzen. Haben wir jemals gesagt „deutsche Rassisten“, um die Mörder der Migranten zu bezeichnen?“ Er fuhr fort, man könne die Mordtat als rassistische Tötung und Taten einer Neo-Nazi-Organisation definieren, aber die Mörder nicht als christliche Terroristen bezeichnen.

Der deutsche Innenminister sagte, man könne den Begriff Islamistisch Terrorismus benutzen, um Gruppen wie al-Kaida zu bezeichnen. Davutoğlus Antwort: „Ja, wir können al-Kaida oder die Bader-Meinhof als terroristische Organisationen bezeichnen, aber wir können dabei nicht den Terminus Islamisten oder Christliche Terroristen benutzen“.

Davutoglu maßt sich an, darauf hinzuweisen, dass er die Nazi-Morde nicht zu christlichem Terrorismus erkläre und verlangt von Friedrich eine dankbare, ebenbürtige Gegenleistung. Er gibt damit vor, bei der Beurteilung der Nazi-Morde eine Entscheidungsbefugnis innezuhaben, die nicht existiert. Unabhängig welche Formulierung Davutoglu bei der Benennung der grausamen Taten bevorzugt, mit der christlichen Religion stehen diese nicht in Verbindung. Soviel ist Fakt und entzieht sich damit einer türkischen Namensgebungskompetenz. Behauptete er dennoch, diese Verbindung existierte, trüge er die Beweislast dafür, dass Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt den Antrieb zum Morden ebenso der Bibel entnommen hätten wie Andreas Baader und Ulrike Meinhof. Die Entscheidung, ob eine Tat mit der Religion des Täters in Verbindung zu bringen ist, ist keine Frage des Respektes, sondern eine der Motivation des Täters und der Akzeptanz seiner Tat in der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Türkische Seiten feiern dieses Schauspiel Davutoglu`s als würdevoll und vorbildlich. Von deutscher Seite, meist in den Kommentierungen von Minderheitenversteher-Blogs, wird der Innenminister in Übereinstimmung mit der türkischen Kritik zu seinen Äußerungen als seines Amtes nicht würdig präsentiert. Scheinbar alle sind einer Meinung. Der Innenminister bediente sich einer respektlosen, beleidigenden Formulierung. Recht hat der kleine Mann vom Bosporus. Schließlich sagt in der Türkei keiner Breivik und das Nazi-Trio seien christlich-terroristische Vereinigungen.

Nein, in der Türkei redet man über die Gyavur. Man redet über die Ungläubigen, und meint – eben doch und regelmäßig – die Christen. Im Sommer dieses Jahres titelte die Hürriyet mit „Hiristyan Terörü“ – christlicher Terrorismus – und berichtete über Breivik, dem Attentäter aus Norwegen, dessen Verbrechen von keiner einzigen christlichen Vereinigung gutgeheißen wurde. Dass dieses Monster sich selbst als christlich bezeichnet, beweist allenfalls, dass er Jesu Buch zu keinem Zeitpunkt gelesen haben kann.

Das Wort Gyavur fällt auch jetzt wieder öfter. Schließlich haben diese Gyavur türkische Bürger erschossen. Strenggenommen ist dies nicht falsch. Jemand der sich seiner Herkunft wegen überhöht, andere Menschen aus dem selben Grunde nicht nur verachtet, sondern hinterhältig ermordet, kann weder Glauben noch Respekt vor einem höheren Wesen, sprich Gott, haben. Noch weniger vor seinen Mitmenschen.

Dem Vernehmen nach gab es jedoch während der Tatausführung keinen Lobgesang auf die Bibel. Auch in den Fernsehberichterstattungen habe ich rechtsradikale Symbole und Parolen gesehen, nicht jedoch Kreuze als Zeichen Jesu. Und wenn irgendwelche kahlgeschorenen Schlägertrupps auf einen Afrikaner einschlagen, sprechen sie mit Sicherheit nicht das Vater-Unser. Ähnlich wie bei den Grauen Wölfen, den türkischen Nationalisten, geht es, faschistischen Grundsätzen entsprechend, um Abstammung und Blut. Hier geht es nicht um Religion.

Lediglich am Rande sei angemerkt, dass Friedrich eigentlich nur von islamIStischem Terror spricht, und nicht von islamischem. Könnte es nicht sein, dass Davutoglu im Eifer seines fürsprechenden Verteidigungsgefechtes hier etwas unzulässig zusammenwirft und damit den Gläubigen seiner Religion mehr schadet als nutzt?

Erschreckend

Verfolgt man das Aufkommen an Nachrichten anlässlich des Zwickauer Trios über die rechte Szene, könnte man tatsächlich meinen, kaum ein Deutscher sei noch friedlich gesinnt. Erschreckend ist tatsächlich der Zulauf, der in manch arischer Vereinigung zu verzeichnen ist. Besorgniserregend sind Aufmärsche von maskierten Faschisten, die die Demokratie mit ihren eigenen Waffen schlagen. Unglaublich ist, dass sich menschenverachtende Zusammenschlüsse Partei nennen dürfen, durch gemeinderechtlichen Kontrahierungszwang öffentlich-rechtliche Einrichtungen missbrauchen und gemäß § 18 Parteiengesetz mit öffentlichen Mitteln teilfinanziert werden können. Entsetzlich ist, dass sog. V-Männer , wie etwa Tino Brandt, Spitzel-Honorare zur Finanzierung rechtsextremer Aktivitäten nutzen können. Bestürzend ist der Text und der Erfolg eines in der Szene gefeierten Liedes, welches die Morde an Menschen fremder Herkunft heroisiert. Verwunderlich ist, dass trotz etlicher V-Männer, Vereinigungen und Projekte “gegen rechts” keiner dieses Lied gehört haben mag.  Wie viel wussten die Behörden wirklich? Waren die Zusammenhänge so komplex, so gut getarnt? Waren die drei Perfektionisten ihres Metiers?

Erschreckend ist auch die Reaktion der sog. politischen Elite. Sich schämen und entschuldigen ist zwar angebracht, hilfreich ist es nicht. Wieso sind alle so überrascht? Aktionsorientierter Rechtsextremismus ist keine Neuerscheinung. Ein Parteiverbot, im Falle der NPD, ist mehr als notwendig, aber keine wirkliche Lösung. Zumal so ein Verfahren – nach entsprechender Entschließung und Antragstellung – gut drei Jahre in Anspruch nehmen kann. Nur eine symbolische Handlung? Nein. Ein Verbot würde die NPD, die sich ihre Existenz zur Hälfte mit Staatsgeldern sichert, zumindest finanziell  treffen. Die Idee des niedersächsischen Innenministers Schünemann (CDU), die NPD bereits vor einem Verbot von der Finanzierung auszuschließen, ermöglicht ein kurzfristiges klares Durchgreifen und ist willkommen. Vorratsdatenspeicherung? Die verstorbenen Dönerbuden-Besitzer hätten wohl zugestimmt. Eine Verbunddatei? Sehr gut. Aber wieso existiert dies nicht schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten? Und wieso arbeiten Behörden, die strenggenommen mit der gleichen Aufgabe betraut sind, nämlich der Gewährung von Sicherheit und Schutz vor kriminellen Übergriffen, nicht zusammen? Wieso hält man an den V-Männern fest? Diese sind meist nicht in die kriminellen Vereinigungen eingeschleust, sondern in ihrem Ursprung überzeugte Nazis, die Informationen gegen Geld preisgeben. Kann man diesen Gekauften trauen? Darf man sich auf ihre Informationen vollständig verlassen?

Erschreckend ist schließlich die eingeschränkte Sichtweise in der Medienöffentlichkeit ebenso wie in der Politik. Nur weil es faschistischen Terror gibt, hört islamistischer Terror nicht auf; linksextremer auch nicht. Nur weil es faschistischen Terror deutschen Ursprungs gibt, heißt dies nicht, es gebe keinen nichtdeutschen, also ausländischen Faschismus.
Politiker schauen sehr gern in eine Richtung. Je nachdem, welche gerade mehr Medienpräsenz aufweist. SPD-Fraktionschef Frank Walter Steinmeier betont während der Bundestagsdebatte zum Thema Rechtsextremismus, übereifrig in seinem Angriff auf Kristina Schröder (CDU), dass es in diesem Land schließlich “keine linksextremen Schlägertrupps”gäbe. Hiermit verharmlost er die Gewaltanwendung durch Linksextreme. Unangebracht? Ja. Unbewusst? Nein, das möchte ich ihm nicht unterstellen. Es ist im Moment populär rechte Gewalt zu verteufeln. Richtig ist es auch. Unstreitig. Aber wieso wird Rechtsextremismus derart verzerrt in Verhältnis zu anderen Erscheinungsformen der Gewalt gesetzt?

Es gibt linksextreme Schlägertrupps – zumindest am 01.Mai eines jeden Jahres. Sie mögen sich nicht mit Namen wie Heimatschutzfront betiteln und Anonymität und Autonomie bevorzugen. Für den Angegriffenen sind jedoch Name und Gruppenzugehörikeit des Angreifers in der Regel zweitrangig.
Und greifen nur Rechtsextreme Menschen an? Mitnichten. Linksextremisten rechtfertigen Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele und erklären ihre Anwendung für ebenso legitim. Gewaltbereite Linksextreme richten ihre Wut zwar grundsätzlich gegen das System als solches. Aber sie richten eben nicht nur Sachschaden an. Nein, Personenschäden werden auch hier immer mehr in Kauf genommen, wenn nicht gar beabsichtigt. Bei den Nazis sind es die Ausländer gegen die sich die Gewalt richtet; bei den Linken sind es die Polizisten, quasi als Stellvertreter des Staates. Aber auch Bürger, die es zu einem gewissem Vermögen gebracht haben, sind Feindbilder.

Autos anzünden und Brandsätze legen, Angriffe auf den Berliner Bahnverkehr – Diese Protestmaßnahmen töteten zwar nicht jedes Mal einen Menschen. Sie sind jedoch als gemeingefährliche, kriminelle Handlungen zu qualifizieren und hätten jedes Mal tödlich enden können. Die Täter haben hier die Verletzung und Tötung von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen. Wer kann schließlich Tische und Stühle auf vorbeifahrende Autos werfen (Berlin April 2010), und davon ausgehen, dass nur die Fahrzeuge beschädigt werden?

Während alle sich medienwirksam über die Gewalt von rechts aufregen, nach Lösung und Verhinderung suchen, versammeln sich die Grauen Wölfe ), Rechte türkischen Ursprungs, legal in Essen. Sie nutzen die Konzentration auf andere, um unauffällig in eigener Sache voranzukommen. Sie beantragen und erhalten eine Genehmigung der Stadt Essen, die ihnen die Zusammenkunft in der Grugahalle legitimiert. Das Problem ist nicht fremd. Immer wieder gab es Gegendemonstrationen, wenn sich die NPD oder DVU einer Gemeindehalle bediente. Aber wo sind die Demonstrationen, wenn sich nichtdeutsche Faschisten treffen? Seit wann ist nur deutscher Faschismus gefährlich? Wie glaubwürdig ist eine Politik, die sich auf einen gemeindlichen Kontraktionszwang beruft; die betont, dass die Versammlungen türkischer Rechtsextremisten, es war die dritte Versammlung seit 2009, bislang sehr friedlich verliefen?

Rechtsextremistische Vereinigungen  genießen grundsätzlich demokratisch bedingte Narrenfreiheit.  Die Rechte Szene ist stark fragmentiert, konspirativ. Es gibt nicht nur terroristische Vereinigungen, sondern auch Vorformen hierzu, die nach aktueller Gesetzeslage sehr schwer zu fassen sind: Kameradschaften, Autonome, kleine Vereine, Kulturvereine, Migrantenverbände. Und welche Überraschung: Nicht nur V-Männer schleusen sich irgendwo ein. Auch Nationalisten schleusen sich ein, in öffentliche Veranstaltungen, in die Politik, in Parteien aller Coleur.

Die Politik ist nicht nur bei Gewalttaten gegen den Einzelnen gefragt. Hier sollte sie lediglich der Polizei das nötige Handwerkszeug zur Verfügung stellen. In einer funktionierenden Demokratie legt man Wert auf eine vorausschauende Gesetzgebung. In Deutschland ist es populär, erst einmal einen vermeintlich unvorhersehbaren Schadenseintritt abzuwarten, aus allen Wolken zu fallen, sich für den Schadenseintritt auffällig beschämt zu entschuldigen und ganz viel Aktionismus an den Tag zu legen.

Wir mussten die sog. Döner-Morde abwarten, bevor wir mal wieder auf die Idee kamen, vielleicht die NPD zu verbieten. Man könnte meinen, die NPD sei lediglich wegen der verstorbenen Acht verfassungswidrig. Ob ein Verbot tatsächlich realisiert wird , steht selbstverständlich in den Sternen.

Wir mussten Fukushima abwarten, bevor wir uns einem Atomausstieg näherten. Wir mussten Fukushima abwarten, obwohl wir eine Physikerin zur Kanzlerin haben, deren mit sehr gut bewertete Doktorarbeit einen Forschungsbeitrag auf dem Gebiet der angewandten Radioaktivität und der Isotopenforschung darstellte.

Notwendig ist klare durchgreifende Politik und Gesetzgebung gerade bei solch vermeintlich friedlichen Veranstaltungen wie in Essen. Faschistische Veranstaltungen sind schließlich nicht deshalb friedlich, weil niemand die Toiletten einer Gemeindehalle in Mitleidenschaft zieht. Wir müssen hinschauen. Wer macht mit im Integrationsrat? Wer kandidiert für den Ausländerbeirat?

Mal ehrlich, welcher deutsche Bürger und damit Nichtwahlberechtigte interessiert sich ernsthaft für die Wahlen des Integrationsrates? Ist es wirklich so, dass da ein paar Ausländer …. na… halt….. ihre demokratischen Rechte versuchen geltend zu machen? Naja, klar. Auf den ersten Blick. Aber es geht um mehr: Wer bekommt Gelder aus dem Integrationsfördertopf? Was wird mit diesen Geldern gemacht? Mit wem kooperiert die eine und die andere Vereinigung? Welche nichtmonetären Forderungen werden geäußert? Ist die Forderung integrationsdienlich oder geht es nur um die Stärkung der eigenen Gruppierung? Warum ist die Stärkung eigener Gemeinschaften erwünscht?  Geht es um Identitätsverluste oder um Machterweiterung?

Und was ist mit den Parteilisten für Landtagswahlen? Hauptsache türkischstämmig? Ein türkischstämmiger Kandidat bringt schließlich Stimmen aus der deutschtürkischen Wählergemeinschaft. Aber wen genau stellt die CDU da eigentlich auf? Und wen genau ernennt die SPD-Regierung in NRW zur Staatssekretärin für Integration? Welcher deutsche Politiker besucht welche Organisation?

Politisch muss sich genau an dieser Stelle etwas bewegen. Innovative Gesetzgebung ist gefragt. Ein erster Schritt wäre etwa die Einschränkung des Rechts auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Die Ortsansässigkeit darf an dieser Stelle kein Hauptkriterium darstellen. Warum nicht auch hier eine Extremismusklausel, das überprüfbare Bekenntnis zum Grundgesetz? Eine nähere Betrachtung der führenden Köpfe, der Dauergäste etc. ? Der von Kritikern gegen die sog. Extremismusklausel eingewandte Generalverdacht überzeugt hier nicht. Für Eitelkeiten ist kein Platz im Kampf gegen Rechtsextremismus. Wir bekämpfen den Terrorismus in Afghanistan und unterstützen den arabischen Frühling – alles der Demokratie zuliebe. Nur den Faschisten vor der eigenen Haustür können wir keinen Einhalt gebieten, weil wir uns nicht  trauen ihnen das Grundrecht der Gleichberechtigung zu entsagen. Erschreckend.

Was bin ich? – oder „Welches Schweinderl hätten S’ denn gern?“

Wenn man sich mit Migranten über Heimat und Herkunft austauscht, bekommt man regelmäßig eine Bekundung, in welcher sich die Betroffenen gerne eine romantische Note geben. Um ihr Zugehörigkeitsgefühl zu verschiedenen Gruppen zu veranschaulichen,  versuchen sie sich mit „zwei Herzen in einer Seele“ zu beschreiben. Dabei hat Migration in der Regel nichts mit romantischer Schwärmerei zu tun. Auch sehe ich nicht, dass Integration eine Gefühlssache ist. Es geht um ein respektvolles Miteinander, mögen muss man sich doch gar nicht. Und mit dem Sichwohlfühlen ist das so eine Sache, denn hier kommt der persönlichen Wirtschaftlage eine besondere Bedeutung zu. Vor allem geht um ökonomische sowie politische Aspekte, wie etwa Leistungserbringung und Mitgestaltung.

Strenggenommen geht es eigentlich nur dann um Gefühle, wenn es Schwierigkeiten gibt.  Die Integrationsverweigerung ist eine Gefühlsangelegenheit, ebenso wie Nationalismus, Rassismus oder Faschismus. Die ideologische Überhöhung der eigenen Volksgruppe ist regelmäßig nicht sachlich zu begründen, und kann damit nur über das Ansprechen von Gefühlen funktionieren.

Die Frage nach meiner Herkunft beantworte ich gewöhnlich mit den Worten „Ich bin Armenierin.“ Schließlich lebe ich in einer (mal mehr, mal weniger) armenischen Lebensweise. Zu Hause spreche ich meine armenische Muttersprache, sonntags besuche ich die armenische Kirche etc. Dass ich einen deutschen Pass habe, in die deutsche Mehrheitsgesellschaft integriert bin, und selbstverständlich auch deutsche Freunde und Bekannte habe, ist kein Widerspruch. Die Einbürgerung sehe ich als Loyalitätsbekundung meinerseits. Ich bin nicht nur Teil dieses Landes, ich möchte vor allem bewusst und gerne Teil dieses Landes sein, hier wirken und mitwirken.

In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung eines Nationalpasses in Deutschland zuweilen überspannt. Während man von türkischer Seite dem Ausgebürgerten jahrelang eine Art Vaterlandsverrat unterstellte, wurde von deutscher Seite von dem Eingebürgerten viel zu schnell die Aufgabe der eigenen Identität erwartet. Selbst die Annahme eines deutschen Namens wurde einem angeboten.

Wie soll man jedoch die eigenen Einstellungen, die einem über Jahrzehnte anerzogenen Denk- und Verhaltensweisen, und noch vielmehr das Zugehörigkeitsgefühl zu der eigenen Sprach- und Religionsgemeinschaft aufgeben? Und Warum? Ein gleichzeitiges Nebeneinander ist in einem demokratischen Staat durchaus möglich, wird jedoch  in der Integrationsdebatte bis heute viel zu oft übersehen. Es dürfte nicht neu sein, dass das in Deutschland herrschende Wertesystem mit dem Wertesystem sehr vieler Völker größtenteils übereinstimmt. Es gibt nicht immer den Konflikt, die gespaltene Seele, die Unterdrückung und Bevormundung.

Vor kurzem antwortete ich auf Nachfrage einer älteren, deutschen Dame, ich sei Armenierin. Sie war erschüttert. Ihr gefiel meine Antwort nicht. „Wieso? Sie haben doch einen deutschen Pass, oder?“ Nun, ich korrigierte mich. „Ich bin Deutsche mit armenischen Wurzeln“. Nur zu sagen, ich sei Deutsche, empfand ich als ungenügend. Bei meinem nicht einfach auszusprechenden Namen war eine weitergehende Nachfrage ohnehin abzusehen. Ich hatte die Befürchtung, dass sie die gesamte Palette der Integrationsdebatte an meiner Person festzumachen versuchte. Sie war irritiert.

Ich erklärte ihr, dass die Einbürgerung für mich und meine Eltern schon immer eine besondere Bedeutung hatte. Meine Eltern waren durch einen gesetzlichen Automatismus türkische Staatsbürger. Sie wurden nicht gefragt, ob sie einem Staat angehören wollten, der ihren Eltern und Großeltern größtes Leid zugemutet hatte. Bis zu ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sind auch sie selbst regelmäßig Diskriminierungen begegnet, haben beispielsweise die September-Progrome 1955 in Istanbul erlebt. Also haben sie in den Achtzigerjahren bewusst die türkische Staatsangehörigkeit abgelegt und die deutsche angenommen. Es ging nicht um Integration, nicht um Sprachkenntnisse und visafreie Ferienreisen. Einbürgerung ist eine politische Entscheidung.

Entgegen § 6 S.2 Nr.3 der Verordnung zur Erhebung der Merkmale des Migrationshintergrundes  vermied ich die Bezeichnung, ich sei Deutsche „mit armenischem Migrationshintergrund“. Schließlich verbindet man mit dem Begriff „Migrationshintergrund“ regelmäßig einen fahlen Beigeschmack, bestenfalls Mitleid. Kämen wir etwa auf die Idee, zu behaupten, Arnold Schwarzenegger sei Amerikaner mit österreichischem Migrationshintergrund? Nein, er ist Amerikaner mit österreichischen Wurzeln.

Und welchen Migrationshintergrund sollte ich eigentlich benennen? Meine Eltern sind Kinder armenischer Eltern. Sie wurden jedoch in der Türkei der 40erJahre geboren und waren damit türkische Staatsangehörige, mit armenischen Wurzeln und ohne Migrationshintergrund. Schließlich reicht die Geschichte der Armenier in diesem Gebiet bis ins 5. Jhd. v.Chr.

Erklärte ich, ich sei Deutsche mit armenischen Migrationshintergrund, erweckte ich den Anschein, meine Eltern kämen aus Armenien, der ehemaligen Sowjetrepublik. Dieses sog. Ost-Armenien haben jedoch weder meine Eltern noch meine Großeltern gesehen. Sie lebten unter osmanischer bzw. türkischer Herrschaft. Erklärte ich, ich sei Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund, erweckte ich den Anschein, zur türkischstämmigen Bevölkerung zu gehören. Auch das wäre falsch. Müsste ich etwa erklären, ich sei Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund und armenischen Wurzeln?

Die Realität ist komplizierter als die Verordnung es vermuten lässt. Und der Begriff des Migrationshintergrundes ebenso unpassend wie überflüssig. Da war der Begriff des Ausländers mir lieber und lang nicht so negativ behaftet wie der des vermeintlich sympathischen Migrationshintergrundes. Tja, da wollte man ein negatives Wort wegschaffen, und erschuf eine weit weniger sympathische Vokabel. Daran, das Problem wegzuschaffen, etwa durch konsequente Integrationspolitik, hat scheinbar keiner gedacht. Mit dieser Umbenennungs- bzw. Verschiebungstaktik hat die Große Koalition bereits die Arbeitslosenzahlen in Griff bekommen ohne die Einkommenssituation der körperlich arbeitenden Bevölkerung effektiv besser zu gestalten. Schwarz-Gelb setzt nun, dank der glorreichen Verbindung von Niedriglohn und Hartz IV, die positive Bilanz fort.

Aber nicht nur deutschen Mitbürgern gefällt die Kurzfassung meiner Identitätsbeschreibung „ich bin Armenierin“ nicht. Viele türkische Mitbürger reagieren besonders brüskiert. Sie nehmen wahr, dass die ihnen gegenüber stehende und ihre Sprache sprechende Person, entgegen dem ersten Anschein, „keine von uns“ ist. Zweifel und Misstrauen durchdringen den ersten so erfreulichen Eindruck.

Nachdem eine ältere Türkin meine türkischen Sprachkenntnisse mit meinem nichttürkisch klingenden Namen keineswegs verbinden konnte, teilte ich ihr mit, ich sei Armenierin. Kaum dass sie diese Information vernahm, änderte sich ihre Mimik. Eine Antwort, wie, ich habe einen türkischen Ehemann oder ich war in einem Türkisch-Sprachkurs wäre ihr wahrscheinlich willkommener gewesen. Während ich ihren Gesichtsausdruck zu deuten versuchte, sagte sie mir „macht nichts!“.

Nun war ich diejenige, die die Augen aufriss. Hatte ich ihr einen Makel gestanden, über den sie großzügig bereit war hinweg zu sehen? War das eine Art ich-mag-dich-trotzdem? Nein danke! Robert Lembke würde an dieser Stelle wahrscheinlich eine Fünf-Mark-Münze in das Sparschwein stecken.

Auch eine mir gut bekannte Türkin meinte, es mache ihr nichts, dass ich Armenierin sei. Aber sie ging einen Schritt weiter. Schließlich habe Atatürk die Menschen vereint und ihnen ein gemeinsames Dach unter der türkischen Fahne geschaffen. Wenn ich ehrlich sei, müsse ich ihr zustimmen, mich frohgemut zu türkischen Wurzeln bekennen. Wahrscheinlich erwartet sie bis heute Dankbarkeitsbekundungen für die erfolgreiche Türkisierung christlicher Minderheiten. Noch einmal: Nein danke!

Ein türkischer Rentner, stellte mir die gleiche Frage. Seine Reaktion zeigte sich in einem Spontanauswurf gegenüber seiner Frau – in meiner Anwesenheit „Ach ja, wie die Gjavurs, aus unserem Viertel“ ……. Nur einige Wochen später, und durch einen dummen Zufall stellte sich heraus, dass es sich bei dem Nachbars-Gjavur, dem Ungläubigen an den sich dieser Mann erinnerte, um meinen eigenen Vater handelte. Nein, danke!

Heiteres MiHiGru-Raten! Man ist, was man ist und kann es dennoch keinem recht machen. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mit einem gut gefüllten Schweinderl nach Hause gehen darf?

RELIGIONSFREIHEIT ZWISCHEN EU-BEITRITT UND INTEGRATION, ASSIMILATION UND DISKRIMINIERUNG

Ein Vergleich zwischen Deutschland und der Türkei

2. Teil TÜRKISCHE MIGRANTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Die Situation christlicher Minderheiten in der Türkei ist nicht nur für die Frage nach einem Beitritt der Türkei in die EU relevant. Sie kann der hiesigen Debatte um Integration und Religionsfreiheit eine andere Perspektive geben, wenn man dies zulässt.

Allerdings wird die staatliche Diskriminierung in der Türkei in der hiesigen Integrationsdebatte regelmäßig nicht zur Sprache gebracht oder zumindest im Keim erstickt, während Migrantenverbände lautstark eine religiös gefärbte Politik in Übereinstimmung mit türkischnationalen Interessen durchzubringen versuchen.

Denen, die sich in Deutschland in fast jeder Lebenssituation beharrlich auf den vierten Artikel des Grundgesetzes berufen, etwa Dach- und Spitzenverbänden, muss die Diskriminierung von Minderheiten bzw. Andersgläubigen in den eigenen Ländern ernsthaft vorgehalten werden. Dieser Vorhalt ist zwingend notwendig. Derjenige, der behauptet, die Religion eines Menschen sei das in größtem Maße prägende Element des menschlichen Daseins, ist nur dann glaubwürdig, wenn auch er zu Hause seine Minderheiten nicht in deren Religionsfreiheit oder Identität beschneidet, Einschränkung und Benachteiligung eingesteht und vor allem unabhängig von patriotischen Loyalitäten öffentlich verurteilt.

Einflusslosigkeit vortäuschende Einwände, nicht nur vieler türkischstämmiger Einwanderer, sondern vor allem führender Verbandsvertreter oder Politiker mit entsprechendem Migrationshintergrund, man könne nur hier in Deutschland etwas bewirken, sei nicht verantwortlich für dortige Umstände, nicht fähig, etwas in der fernen Heimat zu verändern, ermangeln in unserer globalisierten Welt jeglicher Überzeugungskraft. Die Unterstützung von Minderheiten in der Türkei, beispielsweise durch öffentliche Äußerungen in der türkischen Presse mag die dortige Diskriminierung nicht unterbinden, möglicherweise aber den einen oder anderen zum Umdenken animieren. Aufrichtiges Engagement könnte weit mehr bewirken.

Die Flucht in die Unzuständigkeitserklärung überzeugt jedoch auch aus einem weiteren Grund nicht: Es geht mit dem Verweis auf die Diskriminierung im Heimatstaat nicht darum, hier eine bestimmte Diskriminierung zu rechtfertigen. Es geht darum, deutlich aufzuzeigen, was Diskriminierung bedeutet.

Man gehe bitte davon aus, dass die Rechte aus Art. 4 GG in diesem Land grundsätzlich in dem vom Grundgesetz vorgegebenen Rahmen gewährt werden und allenfalls in Einzelfällen eine echte Diskriminierung zu beklagen ist. Während Christen in der Türkei sich verstecken oder um die Wahrung der ältesten Kirchen und Klöster kämpfen, da ohne sie christliches Leben faktisch ausgelöscht wird, geht es bei uns regelmäßig um ein weiteres Gebetshaus oder Migrantenquoten, um Teilhabe, Förderung und Verständnis.

In Berlin beispielsweise werden aus kirchlichen Feiertagen im Landesrecht „religiöse Feiertage“. Es gibt sogar integrative Gartenprojekte mit besonderer Symbolkraft: Dem aus ländlichen Gebieten eingereisten Migranten wird ein Heimatgefühl ermöglicht, in dem man ihm Gartenboden bewirtschaften lässt, um ein Zugehörigkeitsgefühl zu diesem Land entwickeln zu können.

Nach Anton Auer, Vorstandsmitglied im   Interkulturellen Garten Köln, haben zudem „die deutschen Mitgärtner bei der Idee die Funktion der Hineinführung in die deutsche Kultur, in die deutsche Sprache, bis hinein in Hilfe der administrativen Angelegenheiten, zum Beispiel bei der ARGE usw.”

Man leistet Hilfestellung und kümmert sich um Migranten, in dem man die öffentliche Verwaltung und landeseigene Betriebe verpflichtet, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund dem Anteil an der Bevölkerung entsprechend zu erhöhen.  Bei der Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern soll demnächst auch deren interkulturelle Kompetenz beurteilt werden. Bedauerlich ist, dass vermutlich nur deutsche Mitarbeiter bzw. Bewerber ihre Kulturkompatibilität nachweisen müssen.

Letzten Endes ist diese sog. „interkulturelle Kompetenz“ im politischen Kontext eine aufgeblähte Errungenschaft der Integrationsdebatte. Es geht um die Fähigkeit, mit Menschen anderer Kulturen so zu agieren, dass Gespräche beidseitig zufriedenstellend enden. Die gesellschaftlich spezifische  Codierung des Denkens, Fühlens und Handelns der anderen Kultur soll verstanden werden, um auf den Gesprächspartner fremder Kultur entsprechend eingehen zu können. Anstatt Integration und Anpassung einzufordern, wird hier abermals die Mehrheitsgesellschaft für leistungs- bzw. anpassungspflichtig erklärt, indem man ihr eine interkulturelle Kompetenz aufbürdet. Ihr wird unterstellt, dass sie jegliches Fremdsein negativ bewerte, mit Minderheiten keinen respektvollen Umgang befürworte, sondern eifrig von Vorurteilen ausginge. Schließlich geht man davon aus, dass im Umgang mit anderen Menschen Freundlichkeit allein nicht mehr ausreichend sei.

Folgenschwer wird der Ruf nach einer interkulturellen Kompetenz zu einem modernen Lösungsansatz für Integrationsprobleme erklärt. Dabei wird verkannt, dass diese Forderung im Grunde  Ausdruck der Verzweiflung ist. Man sehnt sich nach Handlungsrezepten, die ein Zurechtkommen mit der Spezies „Intergrationsverweigerer“ versprechen; zumal in bestimmten Migrantenkreisen die Integrationsverweigerung nicht nur vereinzelt zu registrieren und in der Folge kaum aufzubrechen ist.

Nicht wenige Migrantenverbände wissen genau diese Schwäche der Politik für sich zu nutzen. Beharrlicher Widerstand sowie mit Diskriminierungsvorwürfen untermauerte Forderungen bewirken in Deutschland früher oder später Zugeständnisse.

Diese Entwicklung geht einher mit der von Migrantenverbänden beschworenen Aufforderung zum Dialog. Der Dialog erstrebt in der Regel die Aufhebung gegenseitiger Vorurteile und Befangenheiten. In der Integrationsdebatte geht es jedoch einseitig um die Erzeugung von Verständnis für den eigenen Standpunkt – genauer: für die Unfähigkeit den eigenen Standpunkt zu verändern. Der in dieser Form geforderte Dialog läuft auf die Akzeptanz des Ist-Zustandes durch die Mehrheitsgesellschaft hinaus. Es geht ausschließlich um Verweigerung der Anpassung.

Ewige Flamme der Völkermord-Gedenkstätte Zizernkaberd bei Jerewan

Anm.: An dieser Stelle kann nicht unerwähnt bleiben, warum gerade Armenier ein besonderes Problem mit diesem Begriff haben.  Die in diesem Zusammenhang von Armeniern geforderte Dialogbereitschaft zielt ebenfalls auf die Akzeptanz des Ist-Zustandes, nämlich der offiziell türkischen Interpretation der Geschehnisse in den Jahren 1915/16 („kein-Völkermord“).

Nicht besser ist die Beanspruchung besonderer Förderung, etwa durch Integrationspaten oder finanzielle Unterstützung, zu beurteilen. Man erklärt sich gegenüber Politik und Verwaltung für hilflos und unvermögend. Migrantenverbände können sich sodann ohne besondere Schwierigkeiten Integrationsdienstleistungen, etwa Alphabetisierungs- und Deutschkurse, großzügig mit staatlichen Mitteln finanzieren lassen.  Das Geld fließt in die Verbandskasse, bedeutende Integrationserfolge bleiben dennoch aus; zumal in deutscher Sprache sprechen nicht mit „in die deutsche Gesellschaft integriert sein“ gleichzusetzen ist.

Hingegen haben in Deutschland lebende Christen, die aus der Türkei eingereist sind (z.B. Armenier, Aramäer oder Pontus-Griechen ), regelmäßig binnen kurzer Zeit eine erfolgreiche Integration durchlaufen. Ihr Erfolg sollte von der Kommunalpolitik nicht übersehen und in Berlin den dort Klagenden ernsthaft vorgehalten werden. Schließlich ist die Integration dieser Menschen Beleg dafür, das Integration ohne große Fördertöpfe möglich, nicht von akademischem Hintergrund, sondern hauptsächlich vom Willen zur Integration und der Anerkennung des westlichen Wertesystems abhängig ist.

In Talkshows, Büchern und Zeitungen für Verständnis und besondere Förderung plädierenden, die Diskriminierung beklagenden,  teilweise prominenten Gäste, Erfahrungsberichterstatter oder Politiker mit türkischem Migrationshintergrund versuchen meist über die durchaus weit verbreitete „Integrationsunwilligkeit aus Überzeugung“ hinwegzutäuschen. Gute Deutschkenntnisse oder eine sympathische Erscheinung verleiten dabei so manch einen deutscher Seite unbemerkt zu Kopfnicken und Beifallsbezeugung. Verhängnisvoll naiv ist die der Begeisterung innewohnende Annahme, eine eigene, erfolgreiche Integrationsleistung bedinge ein besonderes Fachwissen in Integrationsfragen.

Nicht der eigenen Integrationsleistung, sondern der Loyalität gegenüber der Mehrheitsgesellschaft kommt bei der hier erforderlichen Lösungsfindung entscheidende Bedeutung zu.

Folgende Beispiele illustrieren, dass eine abgeschlossene Integration gerade nicht die Ausrichtung der Loyalität zu einem Staat oder Volk vorgibt.

1. Die Moderatorin Nazan Eckes beklagt, in der Integration habe man es nicht geschafft, jugendliche Migranten, die sicherlich über ein großes Potential verfügten, zu erreichen. Mit anderen Worten: Die Mehrheitsgesellschaft bzw. der Staat habe nicht Genug getan.

Kann man nicht von Jugendlichen, die hier geboren, jung, gesund und mit großem Potential ausgestattet sind, erwarten, dass diese sich regelmäßig mit eigener Leistung, etwa durch die Schule, integrieren und sich, zumindest in einem bestimmten Rahmen, der Gesellschaft anpassen? Viele junge Migranten leisten dies bereits ohne weiteres. Wieso müssen kaum gemeinschaftsfähige Problemfälle abgeholt werden? Und wieso nur sie? Es gibt in unseren Schulen nicht nur schlechte Schüler mit Migrationshintergrund, sondern auch welche ohne. Geht es nicht eher um ein Problem quer durch die Gesellschaft? Bildungsferne Schichten sind grundsätzlich weniger neugierig, unabhängig von einem Migrationshintergrund.

Folgt man jedoch Frau Eckes´Rat,  wie es die Integrationsbeauftragte Böhmer seit Erscheinen der vermeintlich besonderen Lebenserfahrungen der Ratgeberin versucht, diese gar zur Brückenbauerin  und Erkenntnisquelle erklärt, müsste man mitfühlend von einem grundsätzlichen Rettungsbedarf ausgehen. Müsste die Bundesregierung, respektive ihre Integrationsbeauftragte, nicht erkennen, dass dieser Weg bereits seit Jahren vergeblich gegangen wird? Diese von Entgegenkommen und Nachsicht geprägte Vorgehensweise konnte die Masse problematischer Jugendlicher und Erwachsener mit Migrationshintergrund nicht wirklich in die Gesellschaft einfügen Zugegeben Empathie ist Teil sozialverträglicher Politik. Sie darf jedoch nicht bedingungslos Schmeicheleinheiten bewirken, den Staat gar in die Rolle des Bittstellers versetzen.

Indessen hält Staatsministerin Böhmer folgende Fragestellungen weiterhin für geboten: „Wie lange fühlt man sich als Migrant? Wann ist man Deutscher? Wann ist man hier angekommen? Wo müssen wir ansetzen, wenn es um gleichberechtigte Teilhabe geht?

Diese Fragen sind recht einfach zu beantworten:

Man fühlt sich fremd, solange man keine Loyalität zu dem Land des ständigen Aufenthaltes entwickelt.

Deutscher ist man, und das gilt für viele Volkszugehörige aus den verschiedensten Ländern, zunächst auf Papier durch Einbürgerung – trotz Integration.

Eine Loyalität zu Deutschland kann sich im Anschluss nur entwickeln, wenn man frei von nationalistischer Gesinnung ist und nicht befürchtet, man habe durch Integration die eigenen Wurzeln verraten.

Gesellschaftliche und politische Teilhabe bedingen Loyalität in grundsätzlichen Dingen, sonst arbeiten sie dem eigenen System zuwider und gefährden damit im ungünstigsten Fall die Bestandssicherung des demokratischen Gemeinwesens.

Wenn im Elternhaus jedoch vertreten wird, die deutsche Lebensweise sei tadelnswert, weil Mädchen sich unsittsam kleideten, vor der Ehe ihre Jungfräulichkeit verlören, weil Homosexualität toleriert, Schweinefleisch gegessen und der Institution Familie oder den eigenen Wurzeln nicht genügend Wert zugemessen werde, entwickelt der Jugendliche eine Abneigung gegenüber der hiesigen Gesellschaft. Seine Missbilligung zeigt sich etwa in der Vernachlässigung von Lerninhalten oder, im schlimmsten Fall, in gewalttätigen Übergriffen. Im Anschluss folgt, spätestens mit dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit, die Schuldzuweisung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft – in schlechtem Deutsch. Man konstruiert sich eine eigene Wirklichkeit.

2. Die resignierende Schriftstellerin Hatice Akyün  proklamiert zu Recht die Bildung als Integrationslösung. Auch Sie schreibt jedoch in demselben Atemzug dem Staat die Niederlage zu, da dieser nicht genügend Mittel für Integrationskurse zur Verfügung stelle. Man könnte meinen Schulpflicht, freier Zugang zu Bibliotheken und die Welt des Internet stünden nur Deutschen zu. Darüber hinaus gibt sie die Existenz eines Istanbuler Rückkehrerstammtisches bekannt. Hier träfen sich gebildete Menschen, die in Deutschland geboren, aufgewachsen und akademisch ausgebildet worden seien, und trotz ihrer exzellenten Abschlüsse in Deutschland, allein wegen ihres türkischen Namens, keine Stelle fänden. Dem Leser wird vorgehalten, dass diese Menschen zumindest in der Türkei eine angemessene Wertschätzung  erhielten.

3. Drittes Beispiel gelungener Integration ist Ozhan Ceyhun. Ehemann einer deutschen Frau, ehemals deutscher SPD-Abgeordneter im Europaparlament. Er spricht ein gutes Deutsch und ist alles andere als bildungsfern. Gleichwohl, so Ceyhun, erleide er, ebenso wie seine Kinder, trotz ihrer deutschen Namen, stets Achtlosigkeiten und Vorurteile.

Da verweigert man einem in Deutschland die Sprachkenntnisse. Hat man diese dennoch aufgrund eines besonderen Potentials nebst Bildung und exzellenten Abschlüssen erworben und folgt einer modernen Lebensweise, mit europäischer Kleidung, ohne Kopftuch, wird man diskriminiert wegen seines türkischen Namens. Hat man schließlich sogar eine deutsche Lebensgefährtin, deutsche Kinder mit deutschen Namen, ändert sich trotzdem nichts. In was für einem rassistischen Land leben wir eigentlich?!

Fazit: Der Vergleich zwischen Deutschland und der Türkei, im Besonderen mit Blick auf Diskriminierung, Religionsfreiheit, Assimilation und Identitätswahrung lässt für die hiesige Integrationsdebatte folgende Schlüsse zu.

  • Die Integrationspolitik braucht neue Wege. Nachsicht und Entgegenkommen wirken der Integration entgegen. Mitgrandenverbände fühlen sich allenfalls dazu ermutigt, noch mehr Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland zu stellen.
  • Die Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft zum Zweck eines erfolgreichen, friedlichen Zusammenlebens darf nicht die Gewährung finanzieller Mittel bedingen.
  • Integration kann unabhängig von einem akademischem Hintergrund gelingen.
  • Junge Migranten gehören nicht per se zur Gruppe benachteiligter Jugendlicher. Benachteiligt sind vielmehr Jugendliche aus bildungsfernen Schichten unabhängig von einem Migrationshintergrund, sofern sie im Elternhaus nicht die Bedeutung von Bildung und Leistung vermittelt bekommen, und sich überwiegend über Konsum und Eigentum definieren.
  • Was unter Benachteiligung, Diskriminierung und Rassismus in praxi zu verstehen ist, muss in Deutschland unmissverständlich klargestellt werden: von der Bundesregierung, von Integrationsministern auf Länderebene, von Integrationsräten und anderen kommunalen Institutionen.
  • Die in Deutschland zu vernehmenden Forderungen nach Ausdehnung bereits gewährter Rechte und Freiheiten mit fremdenfeindlichen Diskriminierungsvorwürfen zu untermauern, bedeutet die Verharmlosung wirklicher Diskriminierung. Dies ist unredlich.
  • Ernsthafte Diskriminierung als Ausdruck einer fremdenfeindlichen Einstellung ist in Deutschland im Allgemeinen nicht zu befürchten. Die im Grundgesetz gewährten Freiheiten werden in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich jedem gewährt.
  • Die Gewährung von Freiheiten oder Leistungen zum Zwecke der Integrationsförderung oder der Bau von Gebetshäusern ist ebenso wenig integrationsdienlich wie das Angebot an Integrationskursen, die über das hiesige gesellschaftliche und politische System lediglich informieren. Es bedarf einer tiefgründigen Überzeugungsarbeit bei den Migranten, die mit der notwendigen Integration persönliche Schwierigkeiten haben. Es bedarf aber auch unserer Erkenntnis, dass nicht jeder dieser Migranten zu überzeugen ist. Hieran misst sich die Qualität politischer Arbeit.
  • Diejenigen, die in der Gesellschaft unangenehm auffallen, grenzen sich bewusst von der Mehrheitsgesellschaft aus. Integrationsverweigerung und freiwillige Marginalisierung entspringen einem überhöhten Gefühl zur eigenen Volks- bzw. Religionsgruppe.
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Integration bescheinigt weder einen besonderen Sachverstand für Integrationsfragen noch die Loyalität gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
  • Solange ein Mensch die Lebensart und die hiesigen persönlichen Freiheiten des Einzelnen abwertet und gleichzeitig der eigenen ethnischen oder religiösen Gruppe einen höheren Wert beimisst als dem Individuum, kann er sich zu den Grundwerten des deutschen Grundgesetzes nicht glaubhaft  bekennen.